Wie auch in vielen anderen Bundesländer starten in Niedersachsen der gD und hD in unterschiedlichen Erfahrungsstufen:
https://www.nlbv.niedersachsen.de/download/191988Der gD in Stufe 2 und der hD in Stufe 4.
Dies hat zur Folge, dass ein gD Beamter in A 13 bei gleicher Dienstzeit zu einem hD Beamten in A13 eine geringere Erfahrungsstufe hat, er musste in der Vergangenheit ja erst noch die Stufen 2 und 3 (in niedrigeren Ämtern) durchlaufen während der hDler direkt in Stufe 4 eingestiegen ist.
Wie verhält sich das ganze nun bei einer Zuversetzung?
Folgendes Beispiel.
Beamter gD 10 Jahre Dienstzeit A13g Versetzung nach Niedersachsen
Beamter hD 10 Jahre Dienstzeit A 13h Versetzung nach Niedersachsen
Würden in diesem Beispiel beide Beamte in Abgrenzung zu den Bestandsbeamten die gleiche Erfahrungsstufe festgesetzt bekommen? Wäre dies die höhere nach hD Laufbahn? Und könnten gD Beamten (sofern all dies der Fall ist) durch ein hin- und herversetzen zu einem anderen Dienstherrn und zurück dann folglich ihre Erfahrungsstufe „verbessern“?