Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Zwangsurlaub bei Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit?
MoinMoin:
Und du meinst das wäre so korrekt und entspricht der neueren gerichtlichen Entscheidungen?
Wenn ich in Vollzeit 10 Vollzeiturlaubstage erworben habe, dann stehen mir auch diese Anzahl an Tagen und die Entlohnung in der Höhe zu, oder nicht?
cyrix42:
@reichelmarcia: Es geht um bereits erworbenen Urlaubsanspruch, nicht um neuen. Insofern liegst du also falsch, denn der erworbene Anspruch verfällt nicht durch die Änderung der Arbeitszeit.
MoinMoin:
--- Zitat von: cyrix42 am 17.07.2023 16:49 ---@reichelmarcia: Es geht um bereits erworbenen Urlaubsanspruch, nicht um neuen. Insofern liegst du also falsch, denn der erworbene Anspruch verfällt nicht durch die Änderung der Arbeitszeit.
--- End quote ---
nur zur Info, dass ist ein Werbe BOT
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