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Krankengeld und Weihnachtsgeld

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Scanner:
Hallo,

eine Frage zum TVL:
angenommen man arbeitet von 01/23 - 08/23 und wird dann krank geschrieben ab 09/23.
Die Krankschreibung läuft über ein Jahr.
Bekommt derjenige dann Ende November trotzdem anteilig sein Weihnachtsgeld mit dem Krankengeld, da man
ja 8 Monate in dem Jahr gearbeitet hat?

blondie:
Ja.

https://www.mf.niedersachsen.de/download/78937/Jahressonderzahlung_20_TV-L_-_Stand_01.07.2013.pdf

ISN:
Kurzfassung: Die JSZ wird um ein Zwölftel für jeden Monat gekürzt, in dem an keinem Tag Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss bestand.

Scanner:
Wieso wird der Krankengeldzuschuss dabei berücksichtigt?
Ich dachte es handelt sich dabei um einen Ausgleich für das fehlende Gehalt zum Krankengeld.
Wenn man also ab September im Krankengeld ist (und dieses 39 Wochen) bezieht, zählen dann die folgenden Monate doch alle mit für die Jahressonderzahlung?

ISN:
Ja. Und es spielt dabei auch keine Rolle, ob tatsächlich ein Krankengeldzuschuss gezahlt wird, sondern nur, ob dem Grunde nach Anspruch auf den KGZ besteht. Siehe § 20 Abs. 4 Satz 3 TV-L.
Der Krankengeldzuschusszeitraum ist aber kürzer als der Krankengeldzeitraum.

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