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Rufbereitschaftspauschale bei Einsatz

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IrgendwasmitHandwerk:

--- Zitat von: Rene am 19.07.2023 11:44 ---7+11 > 12

Dir sollten 4 Stundenentgelte zustehen, da du an dem Tag 18h (nicht durchgängig) Rufbereitschaft hattest.
Dass du an dem Tag auch zu regulärer Arbeit herangezogen wurdest, ändert nichts an der Tatsache, dass du an einem Feiertag Rufbereitschaft von mehr als 12h hattest.

Mich wundern die scharfen Trennungen zu Mitternacht. Normalerweise macht man ja die Bereitschaft von Feierabend (z.b. 15:00) bis zum nächsten Tag (z.B. 06:00).
Da sich jeder AG dann ggf. bei jeden MA mit individuellen Arbeitsbeginnen und -enden beschäftigen müsste, um die stundengenaue Rufbereitschaftsstundenzahl zu ermitteln, um diese mit 12,5% zu multiplizieren, wird pauschalisierend Mo-Fr 2h und Sa-So+Feiertag 4h angenommen.

--- End quote ---

Im TVöD steht dazu aber ganz klar, dass die RB durchgängig 12h sein muss, zusammenzählen geht da nicht.

Max:

--- Zitat von: Rene am 19.07.2023 11:44 ---Da sich jeder AG dann ggf. bei jeden MA mit individuellen Arbeitsbeginnen und -enden beschäftigen müsste, um die stundengenaue Rufbereitschaftsstundenzahl zu ermitteln, um diese mit 12,5% zu multiplizieren, wird pauschalisierend Mo-Fr 2h und Sa-So+Feiertag 4h angenommen.

--- End quote ---
Nein. Natürlich wird die Zeit genau erfasst,  da du auf die >12 Stunden kommen musst um die Pauschale zu nutzen. Da ist im Normalfall zwischen Arbeitsende und nächsten antritt am Morgen gegeben. Ein einzelner zerhackter Tag Rufbereitschaft dürfte die Ausnahme in der Praxis sein.

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