Autor Thema: [Allg] Die echten „Gehalts“unterschiede der (Bund)esländer  (Read 10915 times)

AVP

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Unter: https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/ gibt es einen Besoldungsvergleich der einzelnen Länder und Besoldungsgruppen der zunächst den Eindruck erweckt, dass die Gehaltsgefüge für Beamte halbwegs vergleichbar geregelt sind.

Ich gehe jedoch aus, dass die tatsächlichen Gehaltsunterschiede eines Beamten in Abhängigkeit seines Dienstherrn deutlich größer ausfallen.

Grundsätzlich gehe ich von 4 entscheidenden Faktoren für die Gehaltsstruktur eines Beamten aus:

- Höhe der Besoldungsbeträge
- Ausgestaltung der Erfahrungsstufen
- Planstellenausstattung und Dienstpostenbewertung
- Höhe der Zulagen

Die verlinkte Tabelle dürfte insbesondere den ersten Punkt sehr gut darstellen.

Bereits im zweiten Punkt können je nach betrachtetem Einzelfall deutlich unterschiedliche Gehälter bei gleicher Besoldungsgruppe bestehen.

Viele Bundesländer haben 12 Erfahrungsstufen, wobei der Beginn verschoben ist. Unter anderem der Bund hat hingehen 8 feste Erfahrungsstufen, die für alle Besoldungsgruppen gelten. Diese Systematik führt insbesondere für Beförderungen im gehobenen Dienst des Bundes zu einer deutlich höheren Besoldung, da durch die verschobenen Erfahrungsstufen die Berufserfahrung von beförderten Beamten untergraben wird.

Beispiel:

A 12 Niedersachsen inkl. allg. Stellenzulage (Beginnt bei Stufe 4)
4                5                  6                  7
3.981,14€   4167,97€   4354,88€   3.554,10
A 12 Bund
1                 2                 3                   4
3.916,11€   4.159,44€   4404,10€   4.647,41€

Man erkennt, dass die Nds. Stufe 4 grob der Stufe 1 des Bundes entspricht.

Das ganze hat erstmal relativ wenig Auswirkungen für Fälle die direkt in A12 einsteigen (zB Lehrer), Beförderungsaufsteiger haben durch dieses System aber Einbußen.

A 9 begonnen und nach A 12 Nds. befördert mit 9 Jahren BE ist in Nds zB in der Stufe 5. Der gleiche Sachverhalt beim Bund wäre bereits in der Stufe 4. Hieraus ergibt sich bereits eine Differenz von 479,44€ pro Monat bei gleicher Besoldungsgruppe und Berufserfahrung zwischen den beiden Dienstherrn.

Dieser Umstand trifft insbesondere den gehobenen Dienst der in der Erfahrungsstufe 1 anfängt und sich daraufhin hocharbeitet. Da der hD erst in Stufe 4 beginnt sind hier die Auswirkungen deutlich geringer. Auch ist das Erreichen der Endstufe für den gD (bis zu 34 Jahre) deutlich länger als für den hD oder bei der Systematik des Bundes (23 Jahre).

Welche Besoldungsstufe ein Beamter überhaupt erlangen kann hängt neben der eigenen Leistung und Tätigkeit insbesondere auch von der Planstellensituation und damit verbundener Dienstpostenbewertung ab. So sind zB Realschullehrer einiger Bundesländer A12 und anderer A13. Auch bei Bündelungsbewertungen hängt die durchschnittliche Verweildauer in einer Besoldungsgruppe grundsätzlich von der Planstellensituation im Haushalt ab.

Beispiel für die Polizei im gD:

Niedersachsen Stellenplan 2022 Kapitel 03 20
A 13   432
A 12   1.150
A 11   4.080
A 10   5.833
A 09   7.553
 Median: A 10

Nrw Stellenplan 2022 Kapitel 03 110
A 13   1.772
A 12   3.421
A 11   17.241
A 10   9.591
A 09   9.198
Median: A 11

Bundespolizei Stellenplan 2022 Kapitel 0625:

A 13 + A 13Z   2.156
A 12   3.848
A 11   4.696
A 10   5.199
A 09   2.701
Median: A 11

Im Median wird ein Polizist in NRW oder beim Bund im gD bei grundsätzlich gleicher Leistung, Dienstzeit, Tätigkeit etc. also eine höhere Besoldudungsstufe erreichen als zB in Niedersachsen. Die Polizei dient hierbei nur als Vergleichsmaßstab da hier zweifelsfrei auch sehr vergleichbare Tätigkeiten in den Bundesländern bestehen.

Zuletzt bleibt dann noch die Fülle an unterschiedlicher Höhe von Zulagen die gerne mal um den Faktor bis zu x2 voneinander abweichen. Herausstechen tun hier auch die Familienzulagen in NRW bei hoher Mietstufe welche teilweise um den Faktor 5 über den niedersächsischen liegen. Aber auch diverse beihilferechtliche Regelungen und sonstige (exklusive) Zulagen (zB Ministerialzulage beim Bund) können erhebliche Auswirkungen haben.

Betrachtet man nun all dies zusammen können extrem hohe Unterschiede in der Besoldung zwischen den einzelnen Dienstherrn bei vergleichbaren Lebensläufen, Erfahrungen und Leistungen bestehen.

Als Beispiel hier mal ein Bundesbeamter in einem Ministerium mit ~9 Jahren BE:

Jahresbrutto: 64151,76 €

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2022&g=A_12&s=4&f=3&z=100&zulageid=210&zulageid=90&zulage=&stj=2023&stkl=1&r=0&zkf=2

Im Vergleich sein Bruder mit gleichem Lebenslauf in einem niedersächsischen Ministerium:

Jahresbrutto: 52100,20 €

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/ni?id=beamte-nds-2023&g=A_11&s=5&f=3&fstand=v&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2023&stkl=1&r=0&zkf=2

Der Bundesbeamte verdient in diesem Beispiel ca. 23% mehr. Legt man den aktuellen Gesetzentwurf zur neuen Bundesbesoldung zu Grunde würde man sogar bei 70.000€ bzw. 35% Differenz landen, fairerweise besteht aber durchaus die realistische Möglichkeiten dass auch die Landesbesoldungsordnungen mit den anstehenden TV-L Verhandlungen zeitnah erhöht werden.

Sofern jemand der Meinung ist das hier getroffene Angaben fehlerhaft sind bitte Bescheid geben, ich werde sie dann ggf. korrigieren.
« Last Edit: 17.07.2023 12:11 von AVP »

Ndsftw

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Fehler Nr. 1 wäre, dass es kein Bundesland gibt, in dem man 34 Jahre bis zur Endstufe benötigt. Selbst, wenn man in einem ausgewählten BL in Stufe 1 begonnen hätte und als Aufsteiger in die höhere Laufbahn eine Stufe 12 erreichen kann, wäre die nötige Dienstzeit 32 Jahre

Ndsftw

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Für die Bundespolizei wäre erwähnenswert, dass hier noch ein mittlerer Dienst existiert. Dadurch sind die Beförderungsaussichten im gehobenen Dienst selbstredend besser, da weniger Konkurrenz besteht

AVP

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Fehler Nr. 1 wäre, dass es kein Bundesland gibt, in dem man 34 Jahre bis zur Endstufe benötigt. Selbst, wenn man in einem ausgewählten BL in Stufe 1 begonnen hätte und als Aufsteiger in die höhere Laufbahn eine Stufe 12 erreichen kann, wäre die nötige Dienstzeit 32 Jahre

Ich hatte jeweils die Endstufe der Zeiträume fälschlicherweise bereits mit dem höheren Zeitraum gerechnet, hast also Recht. Anscheinend kann man aber leider nicht mehr den Beitrag bearbeiten, dürfte aber an der Grundaussage auch nur geringfügig etwas ändern.

Ndsftw

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Ich bin bei der Vergleichstabelle übrigens davon ausgegangen, dass hier die Stufenlaufzeit bereits berücksichtigt wurde, da oben drüber steht "gemittelt auf 40 Dienstjahre". Vielleicht kann sich der Admin/Ersteller ja mal hierzu äußern, um Klarheit zu schaffen. Selbst nachgerechnet habe und werde ich es nämlich nicht

Ndsftw

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Ich hatte jeweils die Endstufe der Zeiträume fälschlicherweise bereits mit dem höheren Zeitraum gerechnet, hast also Recht. Anscheinend kann man aber leider nicht mehr den Beitrag bearbeiten, dürfte aber an der Grundaussage auch nur geringfügig etwas ändern.
Verstehe zwar nicht, wie du da vorgegangen bist - ist aber auch unerheblich. Was mir noch einfällt, ist die Tatsache, dass Erfahrungsstufen beim Bund leistungsorientierte sind als bspw. in Nds. So kann ein leistungsschwacher Beamter beim Bund in Stufe 3 verbleiben, wohingegen er in Nds bis Stufe 12 durchmarschiert.

Reisinger850

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In Nds steigen ab 2024 alle Lehrer jedweder Schulformen direkt in A13 ein, nur zur Info weil das Beispiel Lehrer in Nds erwähnt.

LG

ACDSee

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Die unterschiedliche Beihilferegelungen beeinflussen ebenso die Vergleichbarkeit der Besoldung.

superdash

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Und ohne Berücksichtigung der Leistungen benshaltungskosten und Wohnort ist das doch absolut witzlos. Die Differenzen sind dort deutlich zu gering - in Ostdeutschland bist du mit A13 ein König, im teuren Süden eher ein Bettler (bei Wohnraum im wahrsten Sinne des Wortes). Also wäre hier keine Angleichung angebracht sondern eher eine stärkere Differenzierung, wie das auch in der Privatwirtschaft die Regel ist.

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In Bayern krieg ich ne Haxe für’n Zehner und nen Helles für‘n Groschen.
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VaPi

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Und ohne Berücksichtigung der Leistungen benshaltungskosten und Wohnort ist das doch absolut witzlos. Die Differenzen sind dort deutlich zu gering - in Ostdeutschland bist du mit A13 ein König, im teuren Süden eher ein Bettler (bei Wohnraum im wahrsten Sinne des Wortes). Also wäre hier keine Angleichung angebracht sondern eher eine stärkere Differenzierung, wie das auch in der Privatwirtschaft die Regel ist.

Die Differenzierung sollte aber maximal über Mietenstufen oder ähnlicher Zulagen geregelt werden. Ansonsten sollte, gerade im öffentlichen Dienst gelten , gleiche Arbeit, gleiches Geld.

AVP

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Und ohne Berücksichtigung der Leistungen benshaltungskosten und Wohnort ist das doch absolut witzlos. Die Differenzen sind dort deutlich zu gering - in Ostdeutschland bist du mit A13 ein König, im teuren Süden eher ein Bettler (bei Wohnraum im wahrsten Sinne des Wortes). Also wäre hier keine Angleichung angebracht sondern eher eine stärkere Differenzierung, wie das auch in der Privatwirtschaft die Regel ist.

Die Differenzierung sollte aber maximal über Mietenstufen oder ähnlicher Zulagen geregelt werden. Ansonsten sollte, gerade im öffentlichen Dienst gelten , gleiche Arbeit, gleiches Geld.

Wäre die Forderung „gleiche Arbeit, gleiche Kaufkraft/gleicher Lebensstandard“ nicht deutlich fairer?

Winni

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Beispiel:

A 12 Niedersachsen inkl. allg. Stellenzulage (Beginnt bei Stufe 4)
4                5                  6                  7
3.981,14€   4167,97€   4354,88€   3.554,10
A 12 Bund
1                 2                 3                   4
3.916,11€   4.159,44€   4404,10€   4.647,41€

Moin, was mit so auffällt ist der Wert NDS A12 Stf. 7. Wie kommen da die 3554,10 € zustande? Das wäre ja weniger, als in Stf. 6. Lt. Rechner sind A12 Stf. 7 4541,76 €

Winni

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In Bayern krieg ich ne Haxe für’n Zehner und nen Helles für‘n Groschen.
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Na ja, einen Groschen, also 5 Ct für ein Helles wir es auch in Bayern nicht geben. :D

InternetistNeuland

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Du musst zudem berücksichtigen, dass die Wochenarbeitszeit je nach Bundesland unterschiedlich ist. Je nach Bundesland muss man 40 oder 41 Wochenstunden arbeiten.

Zudem unterscheiden sich die Beihilfesätze enorm was zu Vergünstigungen bei den Krankenversicherungen führt, gestaffelt von 50% bis hin zu 80% je nach Familienkonstellation.