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Stufenerhalt nach Höhergruppierung?

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E15TVL:
Ihr Hessen seid mit eurem TV-H und der stufengleichen Höhergruppierung schon deutlich weiter als "wir anderen Länder". Aber selbst bei uns, also den TV-L-Ländern, wo es die stufengleiche Höhergruppierung noch nicht gibt (oder auch niemals geben wird), ist eine Höhergruppierung wenigstens betragsmäßig, sodass man bei einer Höhergruppierung immer mindestens sein bisheriges Tabellenentgelt bekommt bzw. man immer mindestens in Stufe 2 landet.

GofX:

--- Zitat von: Labor225 am 18.07.2023 10:01 ---Oder werde ich in eine Stufe gesteckt die von der Besoldung in etwa meiner derzeitigen entspricht ?

--- End quote ---

Brrrrr ... da schüttelt es mich ...

Wir Tarifler - auch die in Hessen - bekommen keine "Besoldung". Diese Art der Vergütung ist dem Beamtentum vorbehalten.

Bei uns heißt es einfach "Gehalt".  :)

MoinMoin:
Oder das Geld was man erhält, ist das Entgelt. Und ab Stufe 6 vielleicht sogar das Endgeld. :-*

Labor225:

--- Zitat von: GofX am 26.07.2023 17:32 ---
--- Zitat von: Labor225 am 18.07.2023 10:01 ---Oder werde ich in eine Stufe gesteckt die von der Besoldung in etwa meiner derzeitigen entspricht ?

--- End quote ---

Brrrrr ... da schüttelt es mich ...

Wir Tarifler - auch die in Hessen - bekommen keine "Besoldung". Diese Art der Vergütung ist dem Beamtentum vorbehalten.

Bei uns heißt es einfach "Gehalt".  :)

--- End quote ---

Egal! Hauptsache Kohle, Zaster, Moneten!  ;)

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