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Fragen zum Personalrat
Umlauf:
--- Zitat von: McOldie am 18.07.2023 16:13 ---Wenn drei wahlberechtigte Beschäftigte es beantragen, muss die Dienststelle eine Personalversammlung einberufen. Auf dieser Personalversammlung kann dann der Wahlvorstand gewählt werden.
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Das schon. Wenn es dann aber bei den Beschäftigten nicht weitergeht, ist es Essig mit einem PR.
Im Gegensatz zu anderen Beauftragten, kann niemand zum PR beauftragt werden.
Da das BPersVG angesprochen wurde.
Die HS Bund hatte in der Vergangenheit mal keinen Personalrat. Es wollte schlicht niemand machen.
Dann heißt es Pech gehabt.
Philomenia:
--- Zitat von: Segglmeier am 18.07.2023 14:56 ---Wenn die DV mit jedem Mitarbeiter einzeln geschlossen wurde, dann wäre sie - jeweils - gültig. Das kann ich mir aber kaum vorstellen weil sowas üblicherweise die Personalvertretungen machen.
Der Faulheit halber mal von verdi: https://verdi-bub.de/wissen/wahlen/pr-wahl-bund/vor-der-wahl
--- Zitat ---Ja, sie ist sogar verpflichtet, sich darum zu kümmern. Nach § 13 Abs. 1 BPersVG ist ein Personalrat zu wählen, wenn die Voraussetzungen (genügend wahlberechtigte Beschäftigte, selbstständige Dienststelle) erfüllt sind. Und nach § 23 BPersVG muss die Dienststellenleitung sogar selbst die Personalversammlung zur Wahl eines Wahlvorstands einberufen, wenn in der Dienststelle noch kein Personalrat besteht. Tut sie das nicht, so genügt ein Antrag von drei Wahlberechtigten oder einer in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaft, um sie dazu zu verpflichten, selbst einen Wahlvorstand zu bestellen (§ 22 BPersVG). Ist die Dienststellenleitung immer noch unwillig, kann sie durch einen Beschluss des Verwaltungsgerichts zum Handeln verpflichtet werden.
Wenn allerdings alle Beteiligten, also Wahlberechtigte, Gewerkschaft und Dienststellenleitung, ihre Rechte und Pflichten nach dem Gesetz nicht wahrnehmen, gibt es keine Sanktionen. Dann gibt es in dieser Dienststelle keinen Personalrat, und die Dienststellenleitung kann schalten und walten, wie sie will.
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Mich wundert bisschen die Gewerkschaft dass die so untätig ist... selbst im kleinsten Kaff ist doch immer irgendeiner wo dabei und zahlt Beiträge...
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Zu 1. jeder einzelne musste unterschreiben aber mit dem Hinweis "die Unterschrift is nur dafür da, dass wir wissen, dass du sie erhalten hast"
Zu 2. bei uns ist tatsächlich niemand in der Gewerkschaft.
Zu allen: wir haben jetzt eine Unterschriftenliste gesammelt, dass der Dienstherr doch den Wahlvorstand zusammenrufen möge.
Frage: Bringt uns das noch was? Wir würden als erste Amtshandlung als Personalrat ein Schreiben aufsetzen, in der die Belegschaft ihren Unmut über die neue DV kund tut und wir gerne eine neue aufsetzen würden, die mit Chefetage und Belegschaft gemeinsam erarbeitet wurde um den Bedürfnissen beider Seiten gerecht zu werden.
Dazu habe ich dann eine weitere allgemeine Frage. Kann der Personalrat in irgendeiner Art und Weise Druck auf die Chefetage ausüben? Der Tenor scheint ja zu sein, der Personalrat ist eine Ansammlung Frühstücksdirektoren die alles abnicken sollen... und wenn sie mal nicht nicken, hat das auch keine Konsequenzen.
MoinMoin:
Der AG hat doch in der sogenannte DV (obwohl ich bezweifle, dass es tatsächlich eine DV ist, da kein PR da ist) geregelt, was er per Anweisung im Rahmen seines Weisungsrechtes euch aufgedrückt hat.
Eure Gleitzeitregelung wurde offensichtlich mit dem altem PR abgeschlossen.
ich habe da im Hinterkopf, dass DVs außer Kraft gesetzt sind, wenn der Vertragspartner (PR) nicht mehr existiert.
Also regelt der AG alleinig und per Anweisung die Dinge mit euch, was er in Form der "DV" gemacht hat.
Ein neu gewählte PR kann dann sicherlich eine DV mit dem AG aushandeln.
Die Alte Gleitzeitregleungen kann der PR aber mEn nicht einfordern oder gar einklagen.
Philomenia:
--- Zitat von: MoinMoin am 19.07.2023 08:28 ---Der AG hat doch in der sogenannte DV (obwohl ich bezweifle, dass es tatsächlich eine DV ist, da kein PR da ist) geregelt, was er per Anweisung im Rahmen seines Weisungsrechtes euch aufgedrückt hat.
Eure Gleitzeitregelung wurde offensichtlich mit dem altem PR abgeschlossen.
ich habe da im Hinterkopf, dass DVs außer Kraft gesetzt sind, wenn der Vertragspartner (PR) nicht mehr existiert.
Also regelt der AG alleinig und per Anweisung die Dinge mit euch, was er in Form der "DV" gemacht hat.
Ein neu gewählte PR kann dann sicherlich eine DV mit dem AG aushandeln.
Die Alte Gleitzeitregleungen kann der PR aber mEn nicht einfordern oder gar einklagen.
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Dienstanweisung steht in der Überschrift, macht das einen Unterschied? *g*
MoinMoin:
Klar, es ist eine Anweisung und keine Vereinbarung!
Wenn du gegen die Anweisungen deine AGs etwas hast und dich gegen diese wehren willst, dann solltest du wissen was der AG anweisen darf und was nicht.
Und die Lage und Verteilung der Arbeitszeit (Gleitzeit) dürfte größtenteils gedeckt sein mit seiner Weisungsbefugnis, sofern keine anderen einzelvertraglichen Regelungen getroffen wurde.
In sofern:
Gründet einen PR, der dann für alle eine DV aushandelt, die allen genehm ist, Anspruch habt und hattet ihr da NULL, dass ihr wieder die Gleitzeitregelungen nach eurem Wunsch bekommt.
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