Autor Thema: Stufen bei Neuanfang im TVöD bei vorheriger vergleichbarer Arbeit im Handwerk  (Read 3763 times)

Partychr

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Hallo Forum,

folgender Fall:
Ich habe eine interessante Sellenanzeige als Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik gefunden.
Im Vorfeld habe ich bereits 25 Jahre (inkl. Ausbildung) als Elektroinstallateur im Handwerk gearbeitet.
Davon sogar seit 15 Jahren als Elektrtechnikermeister.

Nun interessiert mich die genannte Stellenanzeige, auch wenn es keine Meisterstelle ist, da ich die Möglichkeit liebe klein anzufangen und später ggf. hoch zu arbeiten, falls sich die Situation vor Ort ergibt.

Nun meine Frage dazu..., werden bei einer Neueinstellung aus dem Handwerk in den Öffentlichen Dienst ebenfalls die dortigen Jahre als Berufserfahrung anerkannt ?
Oder fange ich dort wieder in Stufe 1 an ?

MoinMoin

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einschlägige Berufserfahrung von bis zu 3 Jahren werden anerkannt, führt dann zur Stufe 3 max.

Förderliche Zeiten können anerkannt werden, wenn der AG es möchte und die Bewerberlage ausreichend schlecht ist.
Wäre bei die also Stufe 6 drin.

andreb

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Ergänzend zu MoinMoin möchte ich dir jedoch keine Hoffnung machen, dass du in irgendeiner Form berücksichtigt wirst.
Das hat zwar nichts mit der Fragestellung zu tun; sollte aber dennoch angesprochen werden. Ich kann mich aber auch täuschen…

Es werden anscheinend ausschließlich Elektroniker auf Gesellenebene gesucht, da dies für die Aufgabenwahrnehmung Voraussetzung ist.
Wenn ich einen Meister im Elektrotechnik-Handwerk suche, stelle ich auch keinen Ingenieur der Elektrotechnik ein.
Als Stichworte werfe ich das Eingruppierungsrisiko, eine entsprechende Unterforderung sowie die Problematik von Rangkämpfen mit einem vorhandenen Fachmeister (Elektro) in den Raum.