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Kündigung in der Probezeit
MoinMoin:
--- Zitat von: McOldie am 19.07.2023 11:21 ---Eine fristgerechte Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und bedarf nicht der Zustimmung des Empfängers (hier Arbeitgeber).
Der Arbeitgeber muss die Kündigung zum 31.8.23 akzeptieren. Er kann keine betriebliche Gründe (wa auch immer Schließzeiten bedeuten soll) dagegen anführen und auf einen früheren Termin bestehen.
--- End quote ---
Eben: Er hätte nur ebenfalls eine fristgerechte Kündigung zu einem früheren Termin machen können, aber das ist halt nicht mehr möglich.
Dini:
Mir wurde ein Kompromiss angeboten zum 11.08. Alles andere wird von der Chefin und personalbüro abgewimmelt. An wen wende ich mich da?
McOldie:
Laß dich nicht abwimmeln. Die Kündigung bedarf nicht der Zustimmung durch den Arbeitgeber. Wenn die dich in der Zeit vom 12.8. bis zum 31.8.23 nicht beschäftigen können ist es deren Problem.
MoinMoin:
--- Zitat von: Dini am 22.07.2023 16:57 ---Mir wurde ein Kompromiss angeboten zum 11.08. Alles andere wird von der Chefin und personalbüro abgewimmelt. An wen wende ich mich da?
--- End quote ---
An das Arbeitsgericht, wenn sie dir dein Entgelt nicht zahlen.
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