[Allg] Versorgungsausgleich

Begonnen von Reinsch, 19.07.2023 12:58

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Reinsch

Wenn einem Beamten ein Versorgungsausgleich zugesprochen wird, wird dieser dann zusätzlich zur Pension bezahlt?

flip


Reinsch


was_guckst_du

....aber nur bis zur eigentlichen Höchstpension...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Thomber

Zitat von: was_guckst_du in 20.07.2023 12:13
....aber nur bis zur eigentlichen Höchstpension...


und.... wenn Du im Rahmen des Versorgungsausgleichs Rentenpunkte bekommen hast, wirst Du diese Rente später auch zu 100% bekommen, allerdings kann es dann sein, dass man Dir dafür von der Pension wieder was abzieht. (Einer der Nachteile, wenn man ohne Arbeitsvertrag im öD unterwegs ist.  ;) )

flip

Zitat von: Thomber in 20.07.2023 12:31
Zitat von: was_guckst_du in 20.07.2023 12:13
....aber nur bis zur eigentlichen Höchstpension...


und.... wenn Du im Rahmen des Versorgungsausgleichs Rentenpunkte bekommen hast, wirst Du diese Rente später auch zu 100% bekommen, allerdings kann es dann sein, dass man Dir dafür von der Pension wieder was abzieht. (Einer der Nachteile, wenn man ohne Arbeitsvertrag im öD unterwegs ist.  ;) )

Jeweils Nein.
Leistungen aus Versorgungsausgleich oder ggf. freiwilligen Beiträgen bleiben bei der Höchstgrenze unberücksichtigt.

Auf einem anderen Blatt steht natürlich, sofern man ebenfalls aus seinem Beamtenverhältnis Versorgungsausgleich zu leisten hätte.

Thomber

Zitat von: flip in 20.07.2023 13:32
Zitat von: Thomber in 20.07.2023 12:31
Zitat von: was_guckst_du in 20.07.2023 12:13
....aber nur bis zur eigentlichen Höchstpension...


und.... wenn Du im Rahmen des Versorgungsausgleichs Rentenpunkte bekommen hast, wirst Du diese Rente später auch zu 100% bekommen, allerdings kann es dann sein, dass man Dir dafür von der Pension wieder was abzieht. (Einer der Nachteile, wenn man ohne Arbeitsvertrag im öD unterwegs ist.  ;) )

Jeweils Nein.
Leistungen aus Versorgungsausgleich oder ggf. freiwilligen Beiträgen bleiben bei der Höchstgrenze unberücksichtigt.

Auf einem anderen Blatt steht natürlich, sofern man ebenfalls aus seinem Beamtenverhältnis Versorgungsausgleich zu leisten hätte.


Man bekommt also nach einer Scheidung xx € zusätzlich zur Pension?    Da tröstet wenig, aber immerhin. Danke

Mingara

Kommt auch auf die Ehejahre drauf an, soweit ich weiß. Bei unter drei Jahren kommt es zu keinem Versorgungsausgleich, meine ich.

Mg2730

Korrekt.
Bei Ehedauer unter 3 Jahren findet ein Versorgungsausgleich nur auf Antrag (eine Partei reicht dafür!) statt.
Siehe § 3 Abs. 3 VersAusglG