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Stufenfestsetzung nach Arbeitnehmerüberlassung

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Jeanova:
Hallo,

ich habe über ein Jahr im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung als Mitarbeiter im öD gearbeitet. Ich bin jetzt übernommen worden und mir wurde bei Vertragsunterschrift gesagt, dass ich vermutlich in die Stufenfestsetzung 2 gelange, vielleicht auch 3. Das müsse noch geprüft werden. Schließlich ist aber deutlich nachweisbar, dass ich ein Jahr lang die einschlägige Berufserfahrung für die Stelle mitbringe. Jetzt sieht es so aus, als ob ich nur die Stufe 1 bekommen werde.
Mit welcher Begründung kann denn so etwas erfolgen? Ich bin ja schon fast 1,5 Jahre hier und das Minus im Nettolohn ist überaus deutlich spürbar, muss ich sagen.

Gibt es hier Erfahrungen mit so etwas?

LG

MoinMoin:
einschlägige BE ist nicht verhandelbar, sie ist da oder nicht und dann kann man sie auch einfordern und notfalls einklagen.
förderliche Zeiten kannst du jetzt nicht mehr verhandeln, da du schon unterschrieben hast.

Jeanova:
Also die Stufe 2 muss mir zustehen, Stufe 3 eher nicht, richtig? Weil dafür hab ich ja die Nachweise auch erbracht. Mein Zeugnis wurde ja auch mit den Aufgaben versehen, die ich mache, nach dem Anforderungsprofil der Stelle.

MoinMoin:
Davon kann man ausgehen, dass du min 1 Jahr eB hast, da du diese Zeit den Job ausgeübt hast. Also Stufe 2 dir zusteht.

Ob mehr, kann man erst beurteilen, wenn man weiß welche Berufserfahrung du sonst noch mitbringst.

Es kann also durchaus sein, dass die die Stufe 3 zusteht.

Sofern du schon mehr als 3 Jahre beruflich tätig bist, wäre ein aushandeln der Stufe 3, 4, 5 oder 6 via §16.2(a) durchaus möglich gewesen.
Diese Chance hast du aber mit der Unterschrift unter dem Vertrag vertan.

Jeanova:
Danke für die Antwort, mir war nicht bewusst, dass ich mehr als Stufe 3 aushandeln kann. Aber ich denke, dass ich nicht mehr hätte kriegen können. Ich war "nur" 4 Jahre in einem ähnlichen Bereich tätig, davor habe ich in einem ganz anderen Bereich gearbeitet, der mit dieser Position nichts zu hat.

Vielen Dank nochmal für die Info.

Meine Vorgesetzte ist auch mit dran und sehr interessiert, dass ich die richtige Stufenfestsetzung bekomme.

Lg

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