Guten Tag,
ich bin Koch und habe mich als solchere im Bereich des AVR beworben.
In meiner Laufbahn war 6 Jahre selbstständig mit einem eigenen Restaurant, ebenfalls als Koch.
Nun möchte mein neuer Arbeitgeber mir diese Vorerfahrung nicht anrechnen, mit der Begründung, dass Tätigkeiten in der Selbstständigkeit nicht angerechnet werden dürfen.
Nach Recherche im Internet habe ich dies nirgenwo finden können.
Ich finde diese Aussage absurd, da es meiner Meinung nach keine Rolle spielt, wo bzw. in welcher Art der Anstellung ich diese Berufserfahrung erworben habe.
Daher meine Frage: Ist es korrekt, die Tätigkeit als Koch aus der Selbständigkeit nicht anzurechen?
Danke und viele Grüße
Kai