Hallo ins Forum,
mein Name ist Patrick, ich bin 29 und in einer kleinen Kommune (Sozialbereich) an der schönen Nordseeküste also in Niedersachsen beschäftigt nach TVÖD.
Ich bin in E9c eingestuft und meine Stelle ist auch so bewertet mit E9c und A9. Ich habe eine Kollegin, die genau die gleiche Arbeit verrichtet wie ich auch, aber sie ist schon lange Beamtin und bekommt A9, weil ihre Stelle ja auch genauso wie meine bewertet ist. Soweit also alles gut. Meine Kollegin aber geht am 30.11. in den Ruhestand und vor Kurzem hat mich das Personalamt angeschrieben und mir mitgeteilt, dass ich mich zum 1.12. verbeamten lassen kann auf A9, weil ja meine Kollegin eine Beamtenplanstelle freimacht sozusagen. Ich habe den Antrag auf Verbeamtung auch schon vor zwei Jahren gestellt gehabt, also habe ich mich total gefreut zumal ich auch bald Papa werde und meine Frau und ich das Geld (gerade heutzutage) schon gut gebrauchen können, weil sie ja dann erstmal ne zeitlang nicht arbeiten geht. Mir ist aber in erster Linie die Sicherheit wichtiger, das ist klar.
So, nun zu meinem eigentlichen „Problem“: Ich arbeite in einer Stelle, bei der wir in den letzten Jahren ganz viel mehr Arbeit bekommen haben, also fallzahlenmäßig (Sozialbereich eben…). Deswegen soll und muss der Bereich sowieso vergrößert werden, das heißt, dass ich nicht nur einen neuen Kollegen bekomme, sondern zwei. Es sind daher aktuell zwei Stellen ausgeschrieben, beide mit den gleichen Bedingungen, ABER die Stellen sind nun mit E9c und A10 (!!!) bewertet (weil eine Neubewertung bei uns in der Kommune gemacht wird, wenn eine Stelle neu ausgeschrieben wird). Und das obwohl es exakt die gleiche Arbeitsstelle mit gleichem Inhalt ist wie ich sie verrichte (außer natürlich, dass jede Stelle ihre eigene Rate also Nachnamensbuchstaben zugeordnet hat, aber das ist ja egal, ob ich Meyer, Schmidt oder Berg bearbeite, das ändert sich sowieso, wenn wir nicht nur die zweiteilung haben sondern auf drei Kollegen aufteilen). Und da setzt nun mein Problem an: Kann oder sogar soll ich mich auf die Stellen bewerben und wenn das erfolgreich ist, werde ich dann auch direkt auf A10 verbeamtet? Denn wenn ich doch jetzt meine Verbeamtung durchziehe, komme ich ja „nur“ auf A9, so zumindest der Kollege aus dem Personalamt!?
Oder geht es auch, wenn ich die Beamtenstelle jetzt annehme mit A9 (also auf meiner eigenen Stelle bleibe) und dann sofort die Neubewertung MEINER Stelle beantrage und wenn dann auch A10 bei rauskommt und das muss es ja einfach, würde ich dann direkt die A10 kriegen oder muss ich nicht sowieso erst alle Stufen von A9 durchlaufen? Tut mir echt leid, aber ich stehe da vor einem großen Rätsel. Ich habe mich zwar schon etwas eingelesen, aber diese Fragen passen so nicht auf die Einzelfälle, dich ich so gefunden habe. Ausbildungsmäßig besitze ich übrigens alle Voraussetzungen auch für A10, also ist da kein Hindernis.
Ich habe deswegen natürlich schon beim Perosnalamt nachgefragt und mein Kollege sagte mir, dass meine Stelle momentan NICHT neu bewertet wird, nur weil die anderen beiden neu bewertet wurden. Aber das kann doch nicht gerecht sein? Müssen die nicht dann auch meine Stelle genauso bewerten? das kann ja auch kein Aufwand sein, weil ja alles gleich ist!? Und wenn ich dann zwei Kollegen bekomme und wir sitzen alle im selbe Büro, aber die beiden bekommen A10 und ich nur A9, dann ist das doch vorprogrammiert, das bei mir Frust entsteht. Und ich gönne das den neuen dann total! Bitte nicht falsch verstehen! Aber ich selbst verstehe ein bisschen die Welt nicht mehr gerade…
Und noch eine Frage: Ich soll zum 1.12. verbeamtet werden, es geht aber auch später. Und mir ist so in den Sinn gekommen, da bei uns noch Weihnachtsgeld sozusagen, also die Jahressonderzahlung bezahlt wird, dass ich doch bei einer Verbeamtung zum 1.12. gar nicht mehr „im Artbeitsverhältnis am 1.12.“ stehe, weil ich ja mit der Verbeamtung aus dem Arbeitsverhältnis „entlassen“ werde, sodass mir doch dann absolut gar nichts als Weihnachtsgeld zusteht oder verstehe ich das falsch? Weil, das wäre wirklich ein wichtiger Geldbetrag für uns. Damit planen wir sozusagen die Erstausstattung unseres Nachwuchses. Wenn ich das richtig verstehe, sollte ich mich doch dann besser erst zum 1.1.24 verbeamten lassen, verstehe ich das richtig? Dann müsste ich ja noch den vollen Weihnachtsgeldbetrag bekommen, den ich sonst auch immer hatte!?
Ich danke euch schon einmal total für eure Hilfe! Ich habe hier auch schon viel gelesen, aber mein Problem oder meine Probleme habe ich so nicht gefunden. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Ich stehe gerade irgendwie total unter Druck oder besser gesagt beschäftigt mich das alles total.
Liebe Grüße von Pat