Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Eingruppierung mit 2 Bachelorabschlüssen

(1/2) > >>

Daniel Schi:
Hallo zusammen,
meine Frau hat zwei Bachelorabschlüsse (jeweils Universität). Einen in Medizintechnik und einen in Elektrotechnik. Sie fängt jetzt bei einem staatlichen Forschungsinstitut an, wo auch beide Themengebiete relevant sind.
Addiert man die beiden Regelstudienzeiten ergibt das eine längere Regelstudienzeit wie bei einem Masterabschluss. Ist es hier möglich die beiden Abschlüsse einem Masterabschluss gleich zu setzen und sie mit TVL Endgeldgruppe 13 einzustufen?

Und falls nein, hab ich in der Tabelle gesehen, dass man mit Bachelor von E9-E12 eingestuft werden kann. Bei E12 wird dann vermutlich eine anspruchsvolle Tätigkeit benötigt. Kann man irgendwo nachlesen, was so eine Tätigkeit wäre.

Vielen Dank für eure Hilfe

Gruß Daniel

MoinMoin:
Nein, dass ist nicht möglich und auch nicht notwendig.

Man wir aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert nicht aufgrund von Abschlüssen.
(der promovierte Pförtner bekommt Pförtner Entgelt)

Wenn die Tätigkeiten die einer EG13 allg. Teil ist (also MA mit wiss. HS und entsprechender Tätigkeit),  bekommt sie EG12 (eine EG weniger) sofern sie nicht z.B.  durch die Abschlüssen den Status sonstige Beschäftigte erreicht.

Die Eingruppierung sind in der Entgeltordnung nachzulesen.

Tiffy:
Eine Frau, die ihren Mann zum Fragen vorschickt, der aus der Entgeltgruppe eine Endgeldgruppe macht... Manchmal glaubt man nicht, dass so etwas ernstgemeint ist.

Elliott70:

--- Zitat von: Tiffy am 22.07.2023 17:40 ---Eine Frau, die ihren Mann zum Fragen vorschickt, der aus der Entgeltgruppe eine Endgeldgruppe macht... Manchmal glaubt man nicht, dass so etwas ernstgemeint ist.

--- End quote ---

Elliott70:
Wozu die Häme?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version