Alles klar, danke für die Antworten! Bedeutet also, dass ein Teil vom AG an die Rentenkasse zurückgezahlt wird und ich somit dann weniger eingezahlt habe, als wenn ich normal als Angestellter die Beiträge geleistet hätte?
Bezüglich des Antrags auf Entlassung hatte ich noch eine Frage. Es sieht danach aus, als dass ich meine neue Stelle ab dem 01.11 antreten werde.
Da ich die 3 Monate als Beamter noch Dienst leisten möchte (auch um die Diskussionen um einen früheren Entlassungszeitpunkt zu umgehen), würde ich kommenden Montag (31.07) meine Entlassung mit Wirkung zum 31.10.2023 beantragen. Dies ist dann ja ausreichend und kann mir auch nicht versagt werden, oder?
Den Antrag richte ich an meine zuständige Personalsachbearbeitung (auch im Schreiben?!), ist dies korrekt? Und reicht es aus, kurz zu schreiben, dass ich meine Entlassung mit Wirkung zum 31.10.2023 beantrage?
Danke im Voraus!