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Stufenfestsetzung bei Versetzung nach Fachrichtungswechsel im Land

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AVP:

*
* Beamter ist ursprünglich Polizeibeamter und wechselt nach 5 Jahren (nach Abschluss Vorbereitungsdienst, 8 Jahre Landespolizeidienst inkl. Studium) die Laufbahn in die FR allgemeine Dienste. Danach verrichtet er nochmal 5 Jahre Dienst in der FR allgemeine Dienste. In den ersten 5 (8) Jahren im Polizeidienst hat er landesintern auch die hauptberuflich die Laufbahnbefähigung für die FR allgemeine Dienste erworben über Teilnahme an landesinterner Aus/Fortbildung (Verwaltungslehrgang). Alles im gehobenen Dienst.

Wie wird die Erfahrungsstufe bei Versetzung zum Bund (FR allg. dienste) festgesetzt?

Asperatus:
Die Erfahrungsstufe wird nach § 27 f. BBesG festgesetzt. FR allg. Dienste gibt es im Bund nicht. Gemeint ist vermutlich die nichttechnischer Verwaltungsdienst.

So wie ich den Sachverhalt überblicken kann, werden 10 Jahre Erfahrungszeit anerkannt werden (Stufe 4). Die Zeit des Vorbereitungsdienstes ist nicht anerkennbar, im Übrigen kommt es auf die Fachrichtung der Laufbahn nicht an.

AVP:
Genau allgemeine Dienste scheint beim Bund nichttechnischer Verwaltungsdienst zu heißen.

In Niedersachsen heisst es aber tatsächlich allgemeine Dienste: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=3556554,33

Die Erfahrungszeit als Polizeibeamter in der FR Polizei würde also auch anerkannt werden oder nicht? In Nds ist dies der Fall. Ohne käme man ja nur auf 5 statt 10 Jahre

Asperatus:
Genau das habe ich doch geschrieben. 10 Jahre, auf die Fachrichtung kommt es nicht an.

AVP:

--- Zitat von: Asperatus am 24.07.2023 22:01 ---Genau das habe ich doch geschrieben. 10 Jahre, auf die Fachrichtung kommt es nicht an.

--- End quote ---

Dankeschön!

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