Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Krank während Freizeitausgleich
chegator:
Grundsätzlich erfolgt keine Gutschrift der Stunden, wenn ein Beschäftigter im Rahmen des Zeitausgleichs erkrankt. (Vgl. https://www.verdi.de/service/fragen-antworten/++co++2b553938-a626-11e0-7513-00093d114afd)
§ 10 Abs. 4 TVöD lässt in bestimmten Fällen eine Gutschrift des Zeitausgleichs zu, unter der notwendigen Bedingung, dass ein Arbeitszeitkonto vereinbart wurde.
Aufgrund der vielen Querverweise in § 10 Abs. 4 TVöD ist nicht wirklich übersichtlich dargestellt, wann KEINE Gutschrift - trotz Arbeitszeitkonto - erfolgt.
Wie verhält es sich beispielsweise, wenn ein Beschäftigter im Rahmen von Gleitzeitregelungen einen Zeitausgleichstag aufbaut und innerhalb des genehmigten Zeitausgleichstags erkrankt? Hat er einen Anspruch auf Gutschrift der Stunden?
EiTee:
Nein
Umlauf:
--- Zitat von: EiTee am 22.07.2023 00:18 ---Nein
--- End quote ---
Klingt komisch, kann ich aber bestätigen.
Das hat bei uns ordentlich eingeschlagen, als es einen entsprechende Weisung aus dem Ministerium gab.
MoinMoin:
Wenn man Sonntags krank ist gibt es diesen freien Tag auch nicht zurück.
Aber im Ernst, es kommt auch darauf an, wie und wann Gleitzeittage storniert werden können.
Börnie:
Ist aber auch logisch, wenn ich eigentlich 7:48 h Sollzeit habe, heute jedoch nur von 7.00 - 12.00 Uhr arbeiten war (5 Stunden, ich habe also 2:48 h "minus" gemacht) und ich werde dann um 13.00 Uhr krank, dann ist das ja auch in meiner Freizeit passiert und ich bekomme ja auch nicht meine vollen Sollstunden gutgeschrieben. Das Gleitzeitkonto dient ja nur der flexiblen Verteilung der Arbeitszeit. Also kann ich "Plusstunden" aufbauen und diese i.d.R. flexibel wieder abbauen. Ob ich einen ganzen Tag dafür nutze oder nur Stundenweise "abbaue" macht dabei keinen Unterschied. Es ist nur eine andere/flexiblere Verteilung der Wochenarbeitszeit.
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