Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kündigungsbestätigung per Email
Börnie:
Da das Schriftformerfordernis nur für die Kündigung als solches gilt und Du Deine Kündigung hoffentlich schriftlich (=physisches Schriftstück + Unterschrift) beim AG eingereicht hast, ist wohl alles ok :-)
Eine Bestätigung ist grundsätzlich nicht erforderlich (da einseitige zugangsbedürftige Willenserklärung).
FearOfTheDuck:
Da rechtlich nicht mehr nötig ist, als das was Tagelöhner und Börnie schreiben, brauchst du hier auch keine besonderen Sicherheiten. Also hast du bereits mehr in der Hand, als notwendig ist.
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