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[BY] Beihilfe Bayern - Sehhilfe

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Kingrakadabra:
Hallo zusammen,

Aufwendungen für Sehhilfen sind beihilfefähig (letzte Beihilfe Sehhilfe < 3 Jahre), wenn diese verloren gegangen oder unbrauchbar geworden sind. Hat jemand Erfahrung, die man dies begründen kann? Genügt eine Begründung, die selbst geschrieben wurde oder muss der Arzt diese verfassen?

Danke und viele Grüße

KH

Saxum:
Hallo,

ich verweise hierzu auf § 22 Absatz 5 Nr. 2 BayBhV (Aufwendungen für Sehhilfen, sonstige visusverbessernde Maßnahmen). Eine besondere formerfordernis lässt sich hier nicht herauslesen, daher sollte eine eigene Erklärung ausreichend sein. Diese muss aber natürlich insoweit glaubhaft sein und dem tatsächlichen Umstand entsprechen.

Wenn die erstmalige Beschaffung der Brillen bei der Beihilfe bereits via ärztlichem Attest erfolgt ist, sollte für die Ersatzbeschaffung die Refraktionsbestimmung durch den Optiker*in ausreichend sein.

Kingrakadabra:
Hey,

brauchte für die Ersatzbeschaffung eine Bestätigung vom Augenarzt. War jedoch problemlos zu bekommen.

Gruß

King

Saxum:
Danke für das konstruktive Feedback Kingrakadabra, freut mich dass es gut geklappt hat.

Inwiefern fandet du es nicht einfach jetzt ramane?

Kingrakadabra:

--- Zitat von: ramane am 13.09.2023 10:49 ---
--- Zitat ---Hey,
snow rider 3d
brauchte für die Ersatzbeschaffung eine Bestätigung vom Augenarzt. War jedoch problemlos zu bekommen.

Gruß

King

--- End quote ---
Ich fand es überhaupt nicht einfach.

--- End quote ---

Was war daran nicht einfach? Grob gesagt stellt der AA ja nur einen "Wisch" aus bzw. unterschreibt nur.

Gruß

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