Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Teilzeit in 2 Entgeldgruppen - wie wird das besteuert?

<< < (2/2)

Organisator:

--- Zitat von: rinna am 23.07.2023 15:13 ---Hallo MoinMoin,
Danke, das hilft mir sehr weiter. Ich kam mir im ersten Moment übervorteilt vor, aber dann scheint mir die Einstufung richtig zu sein. Die Tätigkeit hätte eine leitende Funktion und das mache ich natürlich nicht seit 20 Jahren. Wenngleich Inhalte meiner bsiherigen Berufstätigkeit auch in dieser Stellenbeschreibung aufgeführt sind...

--- End quote ---

Ob die Stufenzuordnung richtig ist, liegt im Auge des Betrachters. Sie ist zumindest nicht tarifvertragswidrig. Das wäre Stufe 5 aber auch nicht.

MoinMoin:

--- Zitat von: Organisator am 24.07.2023 08:24 ---Das wäre Stufe 5 aber auch nicht.

--- End quote ---
Sofern die Stelle nicht anderweitig besetzbar wäre.
Daher bin ich dafür diese Einschränkung bei der Anwendung von förderlichen Zeiten aus dem TV zu streichen.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version