Hallo
ich mache gerade etwas ähnliches mit. Ich habe eine neue Stelle und zuvor durch eine Höhergruppierung die EG gewechselt bin von der E9a Stufe 5 in die E9b Stufe 4 und habe einen Ausgleichsbetrag nun bekommen.
Und nun kommt mein ähnlicher Fall :
Ich habe mich dann auf eine extern ausgeschriebene Stelle beworben. Ausgeschrieben in der E10. Die Bewerbung war für mich erfolgreich und auf Nachfrage habe ich gesagt bekommen: "Da Sie keinen neuen Arbeitsvertrag bekommen wird diese Versetzung behandelt wie eine Höhergruppierung." Was zur Folge hat das ich meine Wartezeit aus der Höhergruppierung in die E9b verliere und in der E10 die Wartezeit erneut startet. Bin im TV-L somit kein stufengleicher Aufstieg ! Also werde ich von der E9b Stufe 4 in die E10 Stufe 3 zurückgestuft und meine Wartezeit beginnt von neuem.
Es gibt allerdings noch zwei Möglichkeiten im TV-L:
zum einen kannst du eine Stufenvorweggenehmigung beantragen welche lt. TV-L "Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten "..."ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden", so im §16 Absatz (5) zu finden
oder Ansatz zwei:
"Bei Leistungen der Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden." TV-L §17 Absatz (2)
Also ich habe von meiner Personalabteilung gesagt bekommen letzteres könnte man nicht bewerten, da ich ja erst in die neue Verwendung komme und ersteres wäre in der regionalen Differenzierung nicht zu vertreten es habe sich ja nichts geändert, zur Deckung des Personalbedarfs würde ausscheiden (weil ich nicht von extern komme) und zur Bindung von qualifizierten Fachkräften wäre auch nicht gegeben weil ich mich nicht wegbewerben würde.
also lande ich nun in der E10/3 wieder mit Garantiebetrag ... und darf warten