Autor Thema: Wechsel innerhalb TV-L und Eingruppierung entspricht nicht der Ausschreibung  (Read 6263 times)

Albeles

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Allerdings fängt die Stufenlaufzeit in der EG 11/3 auch wieder bei 0 an, oder?
Wenn er von der E10/4 in die E11 wechselt, kommt er direkt in die E11/4 falls ich mich nicht irre. Nicht das sie ihm wieder eine lange Nase zeigen und er finanziell nachher schlechter da steht, als er müsste.

Grob über den Daumen müsste er dann ja 10K weniger verdienen innerhalb der nächsten 6 Jahre. Und die Zeit natürlich die er schneller in der nächsten Stufe ist (2 Jahre).
« Last Edit: 20.09.2023 15:14 von Albeles »

MoinMoin

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Wenn ich die Anforderungen für "Besondere Leistungen" nicht erfülle, akzeptiere ich das selbstverständlich ohne weitere Diskussion. Sollte ich jedoch diese Kriterien erfüllen, erwarte ich, dass meine Eingruppierung entsprechend angepasst wird. Wie MoinMoin schon richtig gesagt hatte, Rechte durchsetzen oder Kröte schlucken!
Das "seltsame" ist, dass das tarifliche Merkmal besondere Leistungen in der Auslegung des TdL einerseits Voraussetzungen in der Person beinhalten kann, andererseits aber auch ohne Voraussetzungen in der Person vorliegen kann.
Und es scheint doch so zu sein, dass deine Tätigkeiten letzteres beinhalten.

aronzo

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Kurz zur Klarstellung:

Um sicherzustellen, dass das Tarifrecht korrekt angewendet wird, möchte ich sicherstellen, dass ich alle notwendigen Informationen im Voraus kläre. Ich möchte nicht in einer neuen Stelle sein und nachträglich bedauern, dass ich nicht von Anfang an alles ordnungsgemäß geklärt habe. Dank diesem großartigen Forum und eurer Unterstützung, wurde mir bewusst, dass die tariflichen Regelungen mehr ermöglichen als das was einem vorgelegt wird. Ohne diese Hinweise hätte man mir wahrscheinlich nicht einmal die EG11 in Aussicht gestellt, da sie anscheinend immer noch die alte EGO von vor 2021 anwenden.

Wenn ich die Anforderungen für "Besondere Leistungen" nicht erfülle, akzeptiere ich das selbstverständlich ohne weitere Diskussion. Sollte ich jedoch diese Kriterien erfüllen, erwarte ich, dass meine Eingruppierung entsprechend angepasst wird. Wie MoinMoin schon richtig gesagt hatte, Rechte durchsetzen oder Kröte schlucken!
Nun ist es die Frage, ob Du diese durch vermeintlich durchsetzbare tarifrechtliche Ansprüche oder durch eine individualrechtlich belastbare Vereinbarung erreichen willst bzw. kannst. Kläre das also - und den Weg dorthin - mit dem neuen Personaler; gegebenenfalls mit dem Hinweis, dass Du nach zwei Jahren gesichert mindestens E 11 Stufe 3 haben willst. Oder begebe dich in die Abgründe der Eingruppierung...
Viel Glück und Spaß dabei!

MoinMoin

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Nun ist es die Frage, ob Du diese durch vermeintlich durchsetzbare tarifrechtliche Ansprüche oder durch eine individualrechtlich belastbare Vereinbarung erreichen willst bzw. kannst. Kläre das also - und den Weg dorthin - mit dem neuen Personaler; gegebenenfalls mit dem Hinweis, dass Du nach zwei Jahren gesichert mindestens E 11 Stufe 3 haben willst. Oder begebe dich in die Abgründe der Eingruppierung...
Viel Glück und Spaß dabei!
Korrekt, ich würde grundsätzlich mich versetzen lassen und dann dabei ganz klar kommunizieren, dass, sofern die eigenen Rechtsmeinung bzgl. der korrekten Eingruppierung nicht monetäre (sei es via 16.5 oder durch Handauflegen) gefolgt wird, man nur zwei Optionen für die Zukunft sieht:
a) denjenigen darüber befinden lassen der es kann: das Gericht
oder
b) es zu akzeptieren und aktiv sich einen AG suchen, der attraktiver ist.

Die Versetzung und die Übertragung der Tätigkeiten würde ich aber erst abwarten, denn damit verliert man ja nichts.

Kowl

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Allerdings fängt die Stufenlaufzeit in der EG 11/3 auch wieder bei 0 an, oder?
Wenn er von der E10/4 in die E11 wechselt, kommt er direkt in die E11/4 falls ich mich nicht irre.

Zeitlich werde ich die Stufe 4 nicht in Kürze erreichen. Selbst wenn ich in Kürze Stufe 4 erreiche, werde ich aufgrund der Höhergruppierung von E9b/4 wieder auf E10/3 zurückgestuft. Erst 04.2024 würde ich in der E9b diese erreichen.

Nach 2 Jahren bist du dann in der EG10S3 und würdest bei der HG in die EG11S3 kommen.

Mir war das nicht bewusst, ich hatte gerade erst die Matrix-Tabelle angesehen. Ich dachte, ich müsste aufgrund von zwei Höhergruppierungen insgesamt vier Jahre auf Stufe 2 verbleiben.

Nun ist es die Frage, ob Du diese durch vermeintlich durchsetzbare tarifrechtliche Ansprüche oder durch eine individualrechtlich belastbare Vereinbarung erreichen willst bzw. kannst. Kläre das also - und den Weg dorthin - mit dem neuen Personaler; gegebenenfalls mit dem Hinweis, dass Du nach zwei Jahren gesichert mindestens E 11 Stufe 3 haben willst. Oder begebe dich in die Abgründe der Eingruppierung...
Viel Glück und Spaß dabei!

Ich habe bereits schriftlich darum gebeten, und gemäß deren Aussage kann dies gerne schriftlich festgehalten werden.

Ich habe erneut um eine Überprüfung in Bezug auf die "Fachliche Weisungsbefugnis" gebeten, da meine Tätigkeiten auch die Koordination und Anweisung von Aufgaben an andere Personen, sei es intern oder extern, umfassen.

Ich warte noch auf diese Rückmeldung ab.

Kowl

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Wie sähe die Situation aus, wenn die Versetzung zum Beispiel zum xy.xy.2023 bereits geklärt ist, ich jedoch im Verlauf eine weitere Zusage innerhalb des Landes Bayern erhalte und diese annehmen möchte? Wäre dies ein komplizierter Fall? Kann ich die Versetzung widerrufen und die andere Stelle fragt bei meiner aktuellen Dienststelle an?

MoinMoin

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Nein, du kannst eine Versetzung nicht widerrufen.
Aber wenn eine andere Dienststelle, als Vertreter deines AGs, dir eine weitere Versetzung anweist, dann ist für dich formal diese auch gültig.
Es ist nicht dein Problem, wie die inneren Organisationsstrukturen deines gleichbleibendem AGs sich organisieren und oder Kompetenzen überschreiten.🥳

Albeles

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Es ging mir nicht um die HG von E9b nach E10, sondern von der E10 in die E11. Sollten die das als normale HG machen(nach 2 Jahren), landest Du von der E10/3 in der E11/3. Und wenn deine Stufenlaufzeit da bei 0 anfängt, hast Du einen Verlust. Dann würde ich mich erst nach 3 Jahren E10 in die E11 HG lassen. Es sei denn, Du hast es sicher, daß Deine Laufzeiten angerechnet werden. Ob das Tarifrechtlich überhaupt möglich ist, weiß ich nicht genau. Deshalb würde ich mich da vorher absichern. Und Notfalls 1 Jahr länger in der E10 bleiben um dann schneller in die E11/4 zu kommen, nämlich direkt.

Kowl

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Ist eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung eine übliche und gängige Praxis? Ich hatte mit einer direkten Versetzung gerechnet, von Abordnung war nie die Rede.

Wie sieht die Situation aus, wenn die aktuelle Dienststelle wegen dieser Abordnung keine Zustimmung erteilt, weil man in dem Zeitraum der Abordnung, die Stelle nicht besetzten kann?

MoinMoin

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Ist eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung eine übliche und gängige Praxis? Ich hatte mit einer direkten Versetzung gerechnet, von Abordnung war nie die Rede.

Wie sieht die Situation aus, wenn die aktuelle Dienststelle wegen dieser Abordnung keine Zustimmung erteilt, weil man in dem Zeitraum der Abordnung, die Stelle nicht besetzten kann?
Wenn deine Zieldienststelle dir eine entsprechende Vertrag gibt, dann kann es dir egal sein, was die abgebende davon hält.

Kowl

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Wenn deine Zieldienststelle dir eine entsprechende Vertrag gibt, dann kann es dir egal sein, was die abgebende davon hält.

Muss die Versetzung und die übertragene höherwertigen Tätigkeiten, auch von mir unterschrieben werden? Bisher und auf Nachfrage, sei dies nicht notwendig.

troubleshooting

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Deine bisherige Dienststelle kann den ganzen Vorgang verzögern - aber nicht verhindern.

Bei mir haben sie damit gedroht, den Vorgang auf ein halbes Jahr zu verzögern. Netter Versuch, da meine Kündigungsfrist kürzer war. Hab der alten GF dann freundlich mitgeteilt, dass ich zu Ende August gehe - mit Kündigung oder Abordnung mit Ziel der Versetzung, sie mögen es sich aussuchen.

MoinMoin

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Wenn deine Zieldienststelle dir eine entsprechende Vertrag gibt, dann kann es dir egal sein, was die abgebende davon hält.

Muss die Versetzung und die übertragene höherwertigen Tätigkeiten, auch von mir unterschrieben werden? Bisher und auf Nachfrage, sei dies nicht notwendig.
Gegen eine Versetzung kannst du dich idR nicht wehren, dass unterliegt dem Direktionsrecht des AGs.
Eine Änderung des AVs (Höhergruppierung, oder falls vorhanden Nennung des Dienstortes) kann nur einvernehmlich erfolgen.
Also da musst du und jemand der befugt ist seitens des AGs (z.B. Personaler der neuen Dienststelle als Vertreter des Ags) unterschreiben.