Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Wechsel innerhalb TV-L und Eingruppierung entspricht nicht der Ausschreibung
Albeles:
Allerdings fängt die Stufenlaufzeit in der EG 11/3 auch wieder bei 0 an, oder?
Wenn er von der E10/4 in die E11 wechselt, kommt er direkt in die E11/4 falls ich mich nicht irre. Nicht das sie ihm wieder eine lange Nase zeigen und er finanziell nachher schlechter da steht, als er müsste.
Grob über den Daumen müsste er dann ja 10K weniger verdienen innerhalb der nächsten 6 Jahre. Und die Zeit natürlich die er schneller in der nächsten Stufe ist (2 Jahre).
MoinMoin:
--- Zitat von: Kowl am 20.09.2023 14:24 ---Wenn ich die Anforderungen für "Besondere Leistungen" nicht erfülle, akzeptiere ich das selbstverständlich ohne weitere Diskussion. Sollte ich jedoch diese Kriterien erfüllen, erwarte ich, dass meine Eingruppierung entsprechend angepasst wird. Wie MoinMoin schon richtig gesagt hatte, Rechte durchsetzen oder Kröte schlucken!
--- End quote ---
Das "seltsame" ist, dass das tarifliche Merkmal besondere Leistungen in der Auslegung des TdL einerseits Voraussetzungen in der Person beinhalten kann, andererseits aber auch ohne Voraussetzungen in der Person vorliegen kann.
Und es scheint doch so zu sein, dass deine Tätigkeiten letzteres beinhalten.
aronzo:
--- Zitat von: Kowl am 20.09.2023 14:24 ---Kurz zur Klarstellung:
Um sicherzustellen, dass das Tarifrecht korrekt angewendet wird, möchte ich sicherstellen, dass ich alle notwendigen Informationen im Voraus kläre. Ich möchte nicht in einer neuen Stelle sein und nachträglich bedauern, dass ich nicht von Anfang an alles ordnungsgemäß geklärt habe. Dank diesem großartigen Forum und eurer Unterstützung, wurde mir bewusst, dass die tariflichen Regelungen mehr ermöglichen als das was einem vorgelegt wird. Ohne diese Hinweise hätte man mir wahrscheinlich nicht einmal die EG11 in Aussicht gestellt, da sie anscheinend immer noch die alte EGO von vor 2021 anwenden.
Wenn ich die Anforderungen für "Besondere Leistungen" nicht erfülle, akzeptiere ich das selbstverständlich ohne weitere Diskussion. Sollte ich jedoch diese Kriterien erfüllen, erwarte ich, dass meine Eingruppierung entsprechend angepasst wird. Wie MoinMoin schon richtig gesagt hatte, Rechte durchsetzen oder Kröte schlucken!
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Nun ist es die Frage, ob Du diese durch vermeintlich durchsetzbare tarifrechtliche Ansprüche oder durch eine individualrechtlich belastbare Vereinbarung erreichen willst bzw. kannst. Kläre das also - und den Weg dorthin - mit dem neuen Personaler; gegebenenfalls mit dem Hinweis, dass Du nach zwei Jahren gesichert mindestens E 11 Stufe 3 haben willst. Oder begebe dich in die Abgründe der Eingruppierung...
Viel Glück und Spaß dabei!
MoinMoin:
--- Zitat von: aronzo am 20.09.2023 18:26 ---Nun ist es die Frage, ob Du diese durch vermeintlich durchsetzbare tarifrechtliche Ansprüche oder durch eine individualrechtlich belastbare Vereinbarung erreichen willst bzw. kannst. Kläre das also - und den Weg dorthin - mit dem neuen Personaler; gegebenenfalls mit dem Hinweis, dass Du nach zwei Jahren gesichert mindestens E 11 Stufe 3 haben willst. Oder begebe dich in die Abgründe der Eingruppierung...
Viel Glück und Spaß dabei!
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Korrekt, ich würde grundsätzlich mich versetzen lassen und dann dabei ganz klar kommunizieren, dass, sofern die eigenen Rechtsmeinung bzgl. der korrekten Eingruppierung nicht monetäre (sei es via 16.5 oder durch Handauflegen) gefolgt wird, man nur zwei Optionen für die Zukunft sieht:
a) denjenigen darüber befinden lassen der es kann: das Gericht
oder
b) es zu akzeptieren und aktiv sich einen AG suchen, der attraktiver ist.
Die Versetzung und die Übertragung der Tätigkeiten würde ich aber erst abwarten, denn damit verliert man ja nichts.
Kowl:
--- Zitat von: Albeles am 20.09.2023 14:59 ---Allerdings fängt die Stufenlaufzeit in der EG 11/3 auch wieder bei 0 an, oder?
Wenn er von der E10/4 in die E11 wechselt, kommt er direkt in die E11/4 falls ich mich nicht irre.
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Zeitlich werde ich die Stufe 4 nicht in Kürze erreichen. Selbst wenn ich in Kürze Stufe 4 erreiche, werde ich aufgrund der Höhergruppierung von E9b/4 wieder auf E10/3 zurückgestuft. Erst 04.2024 würde ich in der E9b diese erreichen.
--- Zitat von: MoinMoin am 20.09.2023 14:31 ---Nach 2 Jahren bist du dann in der EG10S3 und würdest bei der HG in die EG11S3 kommen.
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Mir war das nicht bewusst, ich hatte gerade erst die Matrix-Tabelle angesehen. Ich dachte, ich müsste aufgrund von zwei Höhergruppierungen insgesamt vier Jahre auf Stufe 2 verbleiben.
--- Zitat von: aronzo am 20.09.2023 18:26 ---Nun ist es die Frage, ob Du diese durch vermeintlich durchsetzbare tarifrechtliche Ansprüche oder durch eine individualrechtlich belastbare Vereinbarung erreichen willst bzw. kannst. Kläre das also - und den Weg dorthin - mit dem neuen Personaler; gegebenenfalls mit dem Hinweis, dass Du nach zwei Jahren gesichert mindestens E 11 Stufe 3 haben willst. Oder begebe dich in die Abgründe der Eingruppierung...
Viel Glück und Spaß dabei!
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Ich habe bereits schriftlich darum gebeten, und gemäß deren Aussage kann dies gerne schriftlich festgehalten werden.
--- Zitat von: Kowl am 20.09.2023 13:59 ---Ich habe erneut um eine Überprüfung in Bezug auf die "Fachliche Weisungsbefugnis" gebeten, da meine Tätigkeiten auch die Koordination und Anweisung von Aufgaben an andere Personen, sei es intern oder extern, umfassen.
--- End quote ---
Ich warte noch auf diese Rückmeldung ab.
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