Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Wechsel innerhalb TV-L und Eingruppierung entspricht nicht der Ausschreibung
Kowl:
Wie sähe die Situation aus, wenn die Versetzung zum Beispiel zum xy.xy.2023 bereits geklärt ist, ich jedoch im Verlauf eine weitere Zusage innerhalb des Landes Bayern erhalte und diese annehmen möchte? Wäre dies ein komplizierter Fall? Kann ich die Versetzung widerrufen und die andere Stelle fragt bei meiner aktuellen Dienststelle an?
MoinMoin:
Nein, du kannst eine Versetzung nicht widerrufen.
Aber wenn eine andere Dienststelle, als Vertreter deines AGs, dir eine weitere Versetzung anweist, dann ist für dich formal diese auch gültig.
Es ist nicht dein Problem, wie die inneren Organisationsstrukturen deines gleichbleibendem AGs sich organisieren und oder Kompetenzen überschreiten.🥳
Albeles:
Es ging mir nicht um die HG von E9b nach E10, sondern von der E10 in die E11. Sollten die das als normale HG machen(nach 2 Jahren), landest Du von der E10/3 in der E11/3. Und wenn deine Stufenlaufzeit da bei 0 anfängt, hast Du einen Verlust. Dann würde ich mich erst nach 3 Jahren E10 in die E11 HG lassen. Es sei denn, Du hast es sicher, daß Deine Laufzeiten angerechnet werden. Ob das Tarifrechtlich überhaupt möglich ist, weiß ich nicht genau. Deshalb würde ich mich da vorher absichern. Und Notfalls 1 Jahr länger in der E10 bleiben um dann schneller in die E11/4 zu kommen, nämlich direkt.
Kowl:
Ist eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung eine übliche und gängige Praxis? Ich hatte mit einer direkten Versetzung gerechnet, von Abordnung war nie die Rede.
Wie sieht die Situation aus, wenn die aktuelle Dienststelle wegen dieser Abordnung keine Zustimmung erteilt, weil man in dem Zeitraum der Abordnung, die Stelle nicht besetzten kann?
MoinMoin:
--- Zitat von: Kowl am 05.10.2023 11:16 ---Ist eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung eine übliche und gängige Praxis? Ich hatte mit einer direkten Versetzung gerechnet, von Abordnung war nie die Rede.
Wie sieht die Situation aus, wenn die aktuelle Dienststelle wegen dieser Abordnung keine Zustimmung erteilt, weil man in dem Zeitraum der Abordnung, die Stelle nicht besetzten kann?
--- End quote ---
Wenn deine Zieldienststelle dir eine entsprechende Vertrag gibt, dann kann es dir egal sein, was die abgebende davon hält.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version