Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Wechsel innerhalb TV-L und Eingruppierung entspricht nicht der Ausschreibung

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Kowl:

--- Zitat von: MoinMoin am 05.10.2023 12:59 ---Wenn deine Zieldienststelle dir eine entsprechende Vertrag gibt, dann kann es dir egal sein, was die abgebende davon hält.

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Muss die Versetzung und die übertragene höherwertigen Tätigkeiten, auch von mir unterschrieben werden? Bisher und auf Nachfrage, sei dies nicht notwendig.

troubleshooting:
Deine bisherige Dienststelle kann den ganzen Vorgang verzögern - aber nicht verhindern.

Bei mir haben sie damit gedroht, den Vorgang auf ein halbes Jahr zu verzögern. Netter Versuch, da meine Kündigungsfrist kürzer war. Hab der alten GF dann freundlich mitgeteilt, dass ich zu Ende August gehe - mit Kündigung oder Abordnung mit Ziel der Versetzung, sie mögen es sich aussuchen.

MoinMoin:

--- Zitat von: Kowl am 05.10.2023 13:17 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 05.10.2023 12:59 ---Wenn deine Zieldienststelle dir eine entsprechende Vertrag gibt, dann kann es dir egal sein, was die abgebende davon hält.

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Muss die Versetzung und die übertragene höherwertigen Tätigkeiten, auch von mir unterschrieben werden? Bisher und auf Nachfrage, sei dies nicht notwendig.

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Gegen eine Versetzung kannst du dich idR nicht wehren, dass unterliegt dem Direktionsrecht des AGs.
Eine Änderung des AVs (Höhergruppierung, oder falls vorhanden Nennung des Dienstortes) kann nur einvernehmlich erfolgen.
Also da musst du und jemand der befugt ist seitens des AGs (z.B. Personaler der neuen Dienststelle als Vertreter des Ags) unterschreiben.

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