Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Wechsel innerhalb TV-L und Eingruppierung entspricht nicht der Ausschreibung
jannick:
Hallo!
Ich kann deine Verwirrung verstehen. Die neue EGO 2021 hat die Eingruppierung von IT-Beschäftigten erleichtert. Es ist nun nicht mehr zwingend erforderlich, einen Hochschulabschluss zu haben, um in die Entgeltgruppe 11 eingruppiert zu werden. Es reicht aus, wenn die Tätigkeit den Anforderungen der Entgeltgruppe 11 entspricht.
Ich denke, dass die Stellenausschreibung irreführend war. Die Angabe der EG11 ohne weitere Erläuterungen lässt darauf schließen, dass ein Hochschulabschluss erforderlich ist. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Ich würde dir empfehlen, dich mit deiner Personalabteilung in Verbindung zu setzen und die Eingruppierung zu klären. Du kannst dich auch an die Gewerkschaft wenden, der du angehörst. Diese kann dich bei der Durchsetzung deiner Rechte unterstützen. d4 item
Zur Frage, ob du versetzt werden kannst oder ob du kündigen musst, kann ich keine Auskunft geben. Das ist eine rechtliche Frage, die du mit einem Anwalt besprechen solltest.
Ich wünsche dir alles Gute bei deinem Wechsel!
Kowl:
Servus zusammen!
ich möchte euch gerne ein Update geben. Durch eure Beiträge habe ich dem eventuell neuen Dienstherr darauf hingewiesen, dass es laut EG10 FG2 Regelung theoretisch möglich ist, bis zur EG13 aufzusteigen, ohne ein Studium abzuschließen. Daher habe ich darum gebeten, meine Eingruppierung in die EG11 erneut zu überprüfen. Jetzt habe ich eine Antwort erhalten:
„Um in die EG11 TV-L eingruppiert zu werden, muss man besondere praktische Erfahrung in der speziellen Position haben (siehe Protokollerklärung Nr. 1 zur EG 11 in der Entgeltordnung). Wenn diese Erfahrung nicht vorhanden ist, wird man gemäß der -1-Regel in die niedrigere Entgeltgruppe eingestuft (siehe Nr. 1 Abs. 4 der Vorbemerkungen zur Entgeltordnung). Diese besondere Erfahrung kann nur auf einer EG 11-Stelle erworben werden.“
Nochmal zur Erinnerung: aktuell bin ich IT-Admin mit 7 Jahren Berufserfahrung, 5 Davon beim Land Bayern und 2 davon in der freien Wirtschaft. Ich bewarb mich für die Position eines IT-Koordinators (Sicherheit und Datenschutz).
Nun wurde mir wie oben beschrieben mitgeteilt, dass ich die erforderliche praktische Erfahrung von der neuen Position nicht habe. Daher wurde mir vorgeschlagen, die Stelle vorerst als EG10 anzunehmen. Nach zwei Jahren in der Rolle als IT-Koordinator könnte diese Zeit als praktische Erfahrung anerkannt werden, und ich könnte in die EG11 höhergruppiert werden. Dies könnte auch schriftlich festgehalten werden, um für die Sicherheit einer höheren Gruppierung in die EG11 zu garantieren.
Auch empfahl man mir, dass es besser wäre, über die Versetzung zu gehen, da bei einer Kündigung meine bisherige Berufserfahrung / förderliche Zeiten nicht berücksichtigt werden kann, da ich wie oben beschrieben, keine Erfahrungen im Bereich IT-Koordinator (Sicherheit und Datenschutz) vorweisen kann. Nebenbei habe ich zwar auch als IT-Admin IT-Sicherheit betrieben, aber ob dies ausreicht, das bezweifle sogar ich selbst.
Nun bat ich einige Tage um Bedenkzeit.
Was ist eure Meinung dazu? Man wird nach den Tätigkeiten Eingruppiert, das habe ich von euch und noch anderen entnehmen können, aber dennoch gibt's die Protokollerklärung und darauf sitzen die gerade:
Besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung
(Protokollerklärung Nr. 1 zu EG 11 - 1. Alternative)
MoinMoin:
Korrekt man wird nach den Tätigkeiten Eingruppiert und beim fehlen von Voraussetzungen in der Person eine EG niedriger.
Strittig ist bei dir, ob und wann du diese Voraussetzung in der Person erfüllst, hier die "besondere praktische Erfahrung".
Dein AG meint nein haste noch nicht, du meinst doch hab ich schon. Entscheiden kann das ein Gericht.
Oder aber, ob du in der Tätigkeit fachliche Weisungsbefugnis hast.
Sprich beaufsichtigst du Fremdfirmen und sagst denen was sie zu tun haben?
Falls ja, dann ist das EG11 auch ohne praktische Erfahrung
MoinMoin:
In Ergänzung: Natürlich ist eine Versetzung für die die Beste Lösung.
Du bekommst die neuen Aufgaben, und forderst umgehend das EG11 Gehalt ein und klagst, bzw. klärst das mit deinem AG, dass du ohne die EG11 Bezahlung einen anderen AG finden wirst.
8)
Kowl:
--- Zitat von: MoinMoin am 19.09.2023 09:11 ---In Ergänzung: Natürlich ist eine Versetzung für die die Beste Lösung.
Du bekommst die neuen Aufgaben, und forderst umgehend das EG11 Gehalt ein und klagst, bzw. klärst das mit deinem AG, dass du ohne die EG11 Bezahlung einen anderen AG finden wirst.
8)
--- End quote ---
--- Zitat von: MoinMoin am 19.09.2023 08:14 ---Korrekt man wird nach den Tätigkeiten Eingruppiert und beim fehlen von Voraussetzungen in der Person eine EG niedriger.
Strittig ist bei dir, ob und wann du diese Voraussetzung in der Person erfüllst, hier die "besondere praktische Erfahrung".
Dein AG meint nein haste noch nicht, du meinst doch hab ich schon. Entscheiden kann das ein Gericht.
--- End quote ---
Sorry wenn ich gerade etwas verwirrt bin und nicht richtig verstehe...
Der AG bleibt ja derselbe (Bayern), die Dienststelle ändert sich eventuell, ich bekomme neue Aufgaben übertragen, diese entspricht der EG11 von den Tätigkeitsmerkmalen, aber da ich die besondere praktische Erfahrung für diese neuen Tätigkeiten nicht vorweisen kann, soll ich erst einmal in die EG10 Höhergruppiert und nach 2-jähriger Ausführung der neuen Tätigkeit, wird man mich erneut Höhergruppieren.
Laut "Besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung (Protokollerklärung Nr. 1 zu EG 11 - 1. Alternative)" ist dies der Fall, so verstehe ich das zumindest. Ob es 2 Jahre Ausführung der neuen Tätigkeit bedarf, kann natürlich in Frage gestellt werden und könnte somit von einem Gericht entschieden werden.
Nun erfülle ich in der Person die praktische Erfahrungen nicht, heißt, es ist doch richtig das ich ohne "besondere praktische Erfahrung" nicht in die EG11 eingruppiert werden kann? Weisungsbefugnisse werde ich nicht haben.
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