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Einschränkungen beim Erholungsurlaub

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IrisT:
Neues Rundschreiben aus der Personalverwaltung bei uns:
Der Urlaub ist grundsätzlich im Kalenderjahr des Entstehens vollständig zu nehmen. Festangestellte Mitarbeiter haben Ihren Urlaub bis 1. September für das kommende Jahr zu beantragen.

Das finde ich persönlich schon frech. Gemäß Tarifvertrag kann ich doch meinen Urlaub bis 31. März des Folgejahres antreten. Kann der AG sich hier pauschal über den Tarifvertrag hinwegsetzen und Einschränkungen verfügen?

brian:
Bis 1. September für das Folgejahr? Woher soll ich denn da schon wissen, wann ich Urlaub brauche? Wow.

FearOfTheDuck:
So eine Regelung finde ich auch dämlich. Zumal Beantragung und grobe Planung zwei paar Gummistiefel sind.

Grundsätzlich sagt der TV, dass der Urlaub im laufenden Jahr gewährt werden muss.
Nur "im Falle einer Übertragung" geht es über den 31.12. hinaus Also wäre die Frage, wo der Spielraum liegt, den der Fall dieser Übertragung haben kann?

MoinMoin:

--- Zitat von: IrisT am 24.07.2023 10:54 ---Neues Rundschreiben aus der Personalverwaltung bei uns:
Der Urlaub ist grundsätzlich im Kalenderjahr des Entstehens vollständig zu nehmen. Festangestellte Mitarbeiter haben Ihren Urlaub bis 1. September für das kommende Jahr zu beantragen.

Das finde ich persönlich schon frech. Gemäß Tarifvertrag kann ich doch meinen Urlaub bis 31. März des Folgejahres antreten. Kann der AG sich hier pauschal über den Tarifvertrag hinwegsetzen und Einschränkungen verfügen?

--- End quote ---
Ich glaube das ist ein Irrtum, grundsätzlich ist der Urlaub im Jahr zu nehmen und kann auf Antrag ins nächste übertragen werden.
es ist nur gelebte Praxis, dass der AG es ohne Antrag überträgt.
Und im TV steht nicht das du deinen Urlaub im Folgejahr antreten kannst, sondern wann er verfällt. Ist ein kleiner Unterschied.

Das verlangt wird den ganzen Urlaub im Jahr zu nehmen spricht nichts.
Ob man verlangen kann, dass diese Beantragung komplett am 1. September abgeschlossen sein muss, würde ich anzweifeln. Planen ok.

Eine Lösung, die ganze Abteilung beantragt identischen Urlaub und reicht das am 1.9. ein😇

IrisT:
Es sind sowieso 3 Wochen in den Sommerferien Zwangsurlaub (Betriebsurlaub) gesetzt, da hier in dieser Zeit geschlossen ist.
Unter anderem deshalb habe ich vor 5 Tage alten Urlaub ins Folgejahr zu übertragen, um 3 Wochen im Februar/März zusammenhängend frei zu nehmen.
Kann der AG hier die Übertragung pauschal bzw. aus "betrieblichen Gründen" ablehnen?

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