Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Fristen für Überprüfung Bewertungsvermutung / Eingruppierung
Organisator:
--- Zitat von: Miri am 24.07.2023 14:40 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 24.07.2023 14:27 ---Und ich hoffe, du hast neben dem hüllenlosen Antrag deine Ansprüche entsprechend geltend gemacht?
Diese ganze Antragsblub scheint hier nur dem zeitlichen Aufschub dienlich zu sein. Wenn der AG mithin zur Rechtsmeinung einer höheren EG kommt, was hindert ihn dann seinen Irrtum zu korrigieren?
--- End quote ---
Ja, die Ansprüche nach § 37 TV-L habe ich geltend gemacht :)
Was ihn hindert, ist wohl eine Mischung aus vielem. Unwissen, Unsicherheit, Überlastung, komplizierte Berechnungen und insb. auch die Vorgehensweise, meine BAK als Muster-BAK auf alle Betroffenen zu übertragen.
Ergänzend kann ich erwähnen, dass neue Mitarbeiter mit derselben Stelle bei uns aufgrund meiner Muster-BAK bereits mit der EG 12 eingestellt worden sind.
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Dann Messer auf die Brust und deinem AG unter Fristsetzung auffordern, deinen tariflich nicht vorgesehenen "Antrag" abschließend zu bearbeiten mit dem Hinweis, dass du ansonsten deine Eingruppierung rechtlich sauber feststellen lässt.
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