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PKV Beiträge bei Teilzeit
Organisator:
--- Zitat von: ISN am 24.07.2023 20:13 ---Die Rückkehr in die GKV ist für PKV-Versicherte ausgeschlossen, die
das 55. Lebensjahr vollendet haben und
in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren und
mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig waren.
Ü55 alleine führt nicht dazu, dass die Rückkehr ausgeschlossen ist.
--- End quote ---
Verstehe ich das richtig, dass ü50 bzw. ü55 jährige bei grundsätzlicher Versicherungspflicht wg. Arbeitseinkommen aufgrund der fehlenden Vorversicherungszeit nicht GKV-versichert wären? Hättest du dazu bitte eine Rechtsgrundlage für mich?
Bislang kenne ich diese Regelung nur für die KV der Rentner.
Max:
§ 6 Abs. 3a SGB V
Organisator:
--- Zitat von: Max am 25.07.2023 10:37 ---§ 6 Abs. 3a SGB V
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Danke! Wieder was gelernt :)
ISN:
--- Zitat von: MoinMoin am 24.07.2023 21:43 ---
--- Zitat von: ISN am 24.07.2023 20:13 ---Die Rückkehr in die GKV ist für PKV-Versicherte ausgeschlossen, die
das 55. Lebensjahr vollendet haben und
in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren und
mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig waren.
Ü55 alleine führt nicht dazu, dass die Rückkehr ausgeschlossen ist.
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Danke für die Konkretisierung. Drum schrieb ich auch quasi, hatte aber nicht mehr die Regularien auf dem Schirm.
Als der Exot, der zwischen 50 und 55 in die PKV geht, der kann zurück?
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Ja, wenn er innerhalb von 5 Jahren ab Wechsel in die PKV wieder kv-pflichtig wird.
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