Autor Thema: Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter  (Read 3225 times)

MoinMoin

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Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
« Antwort #15 am: 26.07.2023 13:23 »
Wo ist da das Problem? Mit Process Mining werden wir auf die Sekunde genau aus, wie viel Zeit welcher Mitarbeiter für welchen Vorgang benötigt. Gleichzeitig werten wir aus, ob die vorgeschriebenen Sollprozesse auch tatsächlich umgesetzt werden. Dieses Vorgehen wurde mit dem Betriebsrat vorher abgestimmt.
Und bei euch kann jeder diese Daten komplett einsehen und ändern und müssen manuell erfasst werden?

Die Daten können von einer Stabseinheit eingesehen und aufbereitet werden. Bei Process Mining wird nichts manuell erfasst oder geändert. Hier werden Prozesse und deren Teilschritte anhand von definierten Aktionen, Zeitstempeln, User-IDs und Case-IDs sekundengenau getrackt und können so ausgewertet werden.
Dann hast du die Probleme, die der TE aufgeführt hat, also nicht gelesen?
Sachliche Probleme:
Problem 1: Aufwändige manuelle Erfassung
Problem 2: Erfassung von allen einsehbar
Problem 3: Erfassung von allen änderbar
Menschliche Probleme:
Problem 4: man fühlt sich überwacht (verdächtigt Faul zu sein)

maiklewa

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Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
« Antwort #16 am: 26.07.2023 14:01 »
Wo ist da das Problem? Mit Process Mining werden wir auf die Sekunde genau aus, wie viel Zeit welcher Mitarbeiter für welchen Vorgang benötigt. Gleichzeitig werten wir aus, ob die vorgeschriebenen Sollprozesse auch tatsächlich umgesetzt werden. Dieses Vorgehen wurde mit dem Betriebsrat vorher abgestimmt.
Und bei euch kann jeder diese Daten komplett einsehen und ändern und müssen manuell erfasst werden?

Die Daten können von einer Stabseinheit eingesehen und aufbereitet werden. Bei Process Mining wird nichts manuell erfasst oder geändert. Hier werden Prozesse und deren Teilschritte anhand von definierten Aktionen, Zeitstempeln, User-IDs und Case-IDs sekundengenau getrackt und können so ausgewertet werden.
Dann hast du die Probleme, die der TE aufgeführt hat, also nicht gelesen?
Sachliche Probleme:
Problem 1: Aufwändige manuelle Erfassung
Problem 2: Erfassung von allen einsehbar
Problem 3: Erfassung von allen änderbar
Menschliche Probleme:
Problem 4: man fühlt sich überwacht (verdächtigt Faul zu sein)

Unabhängig davon: es fühlen sich nur die überwacht und verdächtigt, faul zu sein, die es auch sind!

MoinMoin

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Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
« Antwort #17 am: 26.07.2023 14:14 »
Unabhängig davon: es fühlen sich nur die überwacht und verdächtigt, faul zu sein, die es auch sind!
Unabhängig davon: überwacht kann man sich auch fühlen, wenn man nicht faul ist.

maiklewa

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Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
« Antwort #18 am: 26.07.2023 14:20 »
Unabhängig davon: es fühlen sich nur die überwacht und verdächtigt, faul zu sein, die es auch sind!
Unabhängig davon: überwacht kann man sich auch fühlen, wenn man nicht faul ist.

Dann stimmt mit denen etwas nicht! xD

Opa

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Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
« Antwort #19 am: 26.07.2023 14:31 »
Der TE spricht davon, dass der Vorgesetzte die beschriebene Maßnahme einführt. Da stellt sich zunächst die Frage der Befugnis.

1. Es handelt sich um eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme der Verhaltens- und Leistungskontrolle. Wurde die Personalvertretung beteiligt?

2. Es handelt sich um einen Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierten Persönlichkeitsrechte der betroffenen Mitarbeiter, da ein vollständiges, minutengenaues Abbild der innerhalb der Arbeitszeit ausgeführten Tätigkeiten erstellt, gespeichert und innerhalb der Kollegschaft öffentlich gemacht wird. Eine derart umfassende Überwachung ist gemäß höchstrichterlicher Entscheidung in der Regel unzulässig. Ausnahmen gibt es allenfalls in besonders sensiblen und sicherheitskritischen Bereichen.

3. Es handelt sich sehr wohl um einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz, da Auswertungen über Verhalten und Leistung einzelner Mitarbeiter Personen zugänglich gemacht werden, die für diese Information keinerlei Befugnis haben. Befugt zur Kenntnisnahme einer entsprechenden Auswertung ist neben der Führungskraft lediglich die Personalstelle und die Personalvertretung, soweit es um arbeitsrechtliche Schritte geht.

Johann

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Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
« Antwort #20 am: 26.07.2023 14:40 »
Wo ist da das Problem? Mit Process Mining werden wir auf die Sekunde genau aus, wie viel Zeit welcher Mitarbeiter für welchen Vorgang benötigt. Gleichzeitig werten wir aus, ob die vorgeschriebenen Sollprozesse auch tatsächlich umgesetzt werden. Dieses Vorgehen wurde mit dem Betriebsrat vorher abgestimmt.
Und bei euch kann jeder diese Daten komplett einsehen und ändern und müssen manuell erfasst werden?

Die Daten können von einer Stabseinheit eingesehen und aufbereitet werden. Bei Process Mining wird nichts manuell erfasst oder geändert. Hier werden Prozesse und deren Teilschritte anhand von definierten Aktionen, Zeitstempeln, User-IDs und Case-IDs sekundengenau getrackt und können so ausgewertet werden.
Dann hast du die Probleme, die der TE aufgeführt hat, also nicht gelesen?
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Problem 1: Aufwändige manuelle Erfassung
Problem 2: Erfassung von allen einsehbar
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Menschliche Probleme:
Problem 4: man fühlt sich überwacht (verdächtigt Faul zu sein)

Unabhängig davon: es fühlen sich nur die überwacht und verdächtigt, faul zu sein, die es auch sind!

Ja, und der ganze Rest fühlt sich genervt, weil er seine Zeit mit sinnloser Dokumentation verbringen muss statt zu arbeiten.

Dakmer

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Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
« Antwort #21 am: 26.07.2023 15:04 »
Ich danke euch vielmals für die rege Diskussion.
- Meine öffentliche Liste habe ich nun mit einem Kennwort geschützt. Allerdings muss mein Vorgesetzter dieses noch bekommen, um die Liste einsehen zu können. Dann kann aber kein anderer Mitarbeiter in die Liste sehen.
- Ich bin keiner von den faulen Mitarbeitern und habe auch genug Aufgaben, um die Liste zu füllen. Außerdem kenne ich die Berichterstattung aus der DDR... da kam am Schluss immer das raus, was muss...
- Der Personalrat und der Datenschutzbeauftragte sind eingeschaltet.
- Grundsätzlich verstehe ich das Begehren nach Kenntnis der Vorgänge, aber das ginge sicher auch auf freundlichere Art seitens des Vorgesetzten.
- Ich werde wohl dann am Ende des Tages noch gut eine halbe Stunde brauchen, um meine Arbeiten in die Exceltabelle einzutragen.
- Ich denke schon, dass mein Vorgesetzter befugt ist, unsere Arbeit zu kontrollieren, nur erfolgt das und andere Anordnungen auf despotische Weise und wir sind pappesatt. Das ist nicht gut fürs Klima.
Danke und LG
Dagmar

Herbert Meyer

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Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
« Antwort #22 am: 26.07.2023 15:42 »
Und inwiefern sollen das schützenswerte Daten sein?

"„personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann;" Dieser Grundsatz ist bei der zuordenbaren Protokollierung von Arbeitsprozessen eindeutig erfüllt. Selbstverständlich müssen dann die entsprechenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten auch angewandt werden.

OrganisationsGuy

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Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
« Antwort #23 am: 26.07.2023 15:56 »
Und inwiefern sollen das schützenswerte Daten sein?

"„personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann;" Dieser Grundsatz ist bei der zuordenbaren Protokollierung von Arbeitsprozessen eindeutig erfüllt. Selbstverständlich müssen dann die entsprechenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten auch angewandt werden.

Also muss ich kein Namensschild mehr tragen und wenn ich am Telefon nach meinem Namen gefragt werde muss ich darauf nicht antworten?

Faunus

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Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
« Antwort #24 am: 26.07.2023 16:14 »
Das ist nicht gut fürs Klima.

... wenn sich das als unauthorisierter Aktionismus eines einzelnen Abteilungsleiters entpuppt, sehe ich sogar die Möglichkeit einer Abmahnung/ eines Disziplinarverfahrens.

Herbert Meyer

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Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
« Antwort #25 am: 26.07.2023 18:45 »
Und inwiefern sollen das schützenswerte Daten sein?

"„personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann;" Dieser Grundsatz ist bei der zuordenbaren Protokollierung von Arbeitsprozessen eindeutig erfüllt. Selbstverständlich müssen dann die entsprechenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten auch angewandt werden.

Also muss ich kein Namensschild mehr tragen und wenn ich am Telefon nach meinem Namen gefragt werde muss ich darauf nicht antworten?

Es mag absurd klingen, aber ja, selbst ein Namensschild ist ein personenbezogenes Datum (und ein beliebtes Beispiel bei datenschutzrechtlichen Fortbildungen und in der Literatur). Allerdings wurde das Thema rechtlich bereits mit entsprechenden Urteilen durchdekliniert, der Arbeitgeber kann das Tragen eines Namensschildes anweisen, weil in der Regel das "Berechtigte Interesse" des Arbeitgebers gem. Art. 6 Abs. 1 Bst. f DSGVO die Grundfreiheit der betroffenen Person überwiegt. Dasselbe dürfte für das Nennen des Namens am Telefons gelten - allerdings nicht für das Einstellen eines Fotos auf der Firmenwebseite. Hier überwiegt das berechtigte Interesse des Arbeitgebers nur, wenn der angewiesene Mitarbeiter eine Führungsposition innehat oder seine Tätigkeiten explizit als Schnittstelle zur Öffentlichkeit dienen sollen. Wir haben nicht umsonst die dicksten Gesetzbücher und Kommentare Europas.

Opa

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Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
« Antwort #26 am: 26.07.2023 20:57 »
Wobei zu ergänzen wäre, dass seit Jahren einige Callcenter mit festgelegten Pseudonymen arbeiten, deren sich die Mitarbeiter im Kundenkontakt bedienen dürfen. Durch die Zuordnung ist sichergestellt, dass eine Beschwerde über Klaus Müller intern dem Herbert Meyer zugeordnet werden kann, gleichzeitig ist der Mitarbeiter jedoch vor den üblen Begleiterscheinungen unserer Zeit wie nächtliches Auflauern an der Wohnung oder zerstochenen Autoreifen hinreichend geschützt.

In Konstellationen, wo für Mitarbeiter besondere Schutzinteressen vorliegen und gleichzeitig kein besonderes betriebliches Interesse an der Offenlegung der Identität besteht, ist das ein hilfreicher Ansatz. Wird allerdings vorwiegend im nicht-persönlichen Kontakt (Telefon, Mail) umsetzbar sein.

ElBarto

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Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
« Antwort #27 am: 31.07.2023 08:16 »
Ersteindruck: Unzulässig, eine brauchbare Personalvertretung würde das hier verhindern.

Bleibt auch die rechtliche Angreifbarkeit wenn Mitarbeiter klagen würden.

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber diese Daten erfassen, er darf aber diese Daten nicht gegen Mitarbeiter verwenden.

Ich persönlich glaube hier soll eine Personalbedarfsermittlung erfolgen, aber in der Billigversion ohne Sachverstand.

Da kann nichts gescheites bei rauskommen.