Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Begründung der Einstufung

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McOldie:

--- Zitat von: MoinMoin am 25.07.2023 12:32 ---Tariflich eigentlich ganz einfach:
Bei einschlägiger Berufserfahrung von 3 Jahren ist man in Stufe 3.
Da gibt es nichts zu verhandeln.
Solltest du aber nur förderliche Zeiten nachweisen können, ist nach Vertragsabschluss nichts mehr verhandelbar.

Ausser/Übertariflich kann man jedoch verhandeln was man will.
So kannst du eine Zulage nach 16.5 fordern als Kompensation, musst aber mit Weggang drohen, sonst dürfen sie tariflich dir das nicht gewähren.

--- End quote ---

Nur ein kleiner Hinweis. Nach § 52 erfolgt die Einstufung in die Stufe 3 bei Vorliegen einer einschlägigen Be-
rufserfahrung von mindestens vier Jahren.

Ob es hier darüber hinausgehende "förderliche Zeiten" gibt, ist aus dem Sachverhalt nicht erkennbar.

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