Autor Thema: Das leidige Thema der Personalakteneinsicht bei neuer Bewerbung  (Read 7786 times)

Blondine

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nur zur Info. Ist es so tatsächlich möglich monatelang zur Arbeit nicht zu gehen dank den Krankenscheinen mit so einer "ernsten" Diagnose burnout? 😁  Und darf der Arbeitsgeber so einen Mitarbeiter nicht kündigen? Könnte so ein Zirkus jahrelang dauern?)

Koschte

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 Burnout ist keine einfache Krankheit. Da wirst du anderthalb Jahre krankgeschrieben bis zur Aussteuerung, man rutscht ins Arbeitslosengeld und beantragt dann Erwerbsminderungsrente. Natürlich ist das möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

RsQ

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Was machen diese "Sesselpupser" bloss, wenn sich jemand aus der PW bewirbt? Mit einer Einverständniserklärung bei der Firma rumwedeln, um in die dortige Pers.-Akte vom MA reinzugucken? Lächerlich!

Ein wesentliches Problem bei der Personalgewinnung im ÖD ist in diesem Thread angesprochen. So etwas stößt m.M. nach jeden potentiellen "Leistungsträger/Systemträger" ab.
Genau das! Volle Zustimmung.

Marie Kreutz

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Guten Morgen,
ja, in Berlin/ Brandenburg werden PA auch zwischen Land und Bund (TV-ÖD und TV-L) verschickt. Fehlzeiten wie Arbeitsunfähigkeit wird m. E. nur in der Vergütungsakte festgehalten. Erst ab Aussteuerung kommt ein Vermerk in die PA. Es kommt immer häufiger vor, dass bei Akteneinsicht auch die Beigabe der Fehlzeiten gefordert wird. Bisher habe ich das ignoriert und nur die PA verschickt. Hat sich noch keiner beschwert. VG

Nerostar

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Zitat
Ich bin aktuell an Burnout erkrankt und....
Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen, keine Abmahnung, etc. und meinen Dienst immer ordentlich und gewissenhaft erledigt. Allerdings bin ich nun über ein halbes Jahr arbeitsunfähig. Dieser Umstand ist bestimmt in der Personalakte ersichtlich oder?
Hä? Der Typ erscheint 6 Monate lang bei der Arbeitsstelle nicht, sammelt irgendwelche komische "Diagnosen" wie Burnout, behauptet "arbeitsunfähig" zu sein, aber nur zu konkreter Beschäftigung  8)... und dann ganz flott fragt hier über Personalakte 😂
Natürlich hätte ich an der Stelle von deinem potentiellen Arbeitgeber deinen aktuellen Arbeitgeber nach dir nachgefragt 😏

Deine Äußerungen sind ziemlich anmaßend. Über den Gesundheitszustand einer Person urteilen, dessen Hintergründe man weder kennt, noch erahnen kann, zeugt von beachtlich mangelnder Intelligenz. Das beweist du aber nicht nur mit dem Inhalt deiner Posts, sondern auch durch deinen Ausdruck und die Grammatik auf dem Niveau eines Grundschülers. ;)

@Gerdasee Ich würde bei deinem Arbeitgeber mit offenen Karten spielen, die Wechselabsicht aus gesundheitlichen Gründen anzeigen und erfragen, inwieweit Fehlzeiten etc. dokumentiert wurden und ob diese im Rahmen des PA Akteneinsichtverfahrens weitergegeben werden (müssen). Dein AG sollte aus vielerlei Gründen einen reibungslosen Wechsel befürworten (Neubesetzung Stelle).

clarion

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Hallo das würde ich nicht tun. Stellenbesetzungen um jeden Preis machen heute nur die Wenigsten. Potentielle Problemfälle würden zumindest bei uns nicht eingestellt.

JC83

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Was machen diese "Sesselpupser" bloss, wenn sich jemand aus der PW bewirbt? Mit einer Einverständniserklärung bei der Firma rumwedeln, um in die dortige Pers.-Akte vom MA reinzugucken? Lächerlich!

Ein wesentliches Problem bei der Personalgewinnung im ÖD ist in diesem Thread angesprochen. So etwas stößt m.M. nach jeden potentiellen "Leistungsträger/Systemträger" ab.
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EvtlAnwärter

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Was machen diese "Sesselpupser" bloss, wenn sich jemand aus der PW bewirbt? Mit einer Einverständniserklärung bei der Firma rumwedeln, um in die dortige Pers.-Akte vom MA reinzugucken? Lächerlich!

Ein wesentliches Problem bei der Personalgewinnung im ÖD ist in diesem Thread angesprochen. So etwas stößt m.M. nach jeden potentiellen "Leistungsträger/Systemträger" ab.
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Ich würde niemals eine Einverständniserklärung erteilen.
Dürfte in der Praxis ohne jegliche Folgen bleiben (aus Datenschutzgründen).
Bei dem Personalmangel und der extrem niedrigen Bezahlung im öffentlichen Dienst müssen sie ja froh sein wenn sich überhaupt jemand bewirbt.

EvtlAnwärter

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Mal eine Frage an Personaler:
Wäre eine Abmahnung die ewig her ist überhaupt ein Grund eine Person nicht einzustellen?

MoinMoin

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Wieso richtest du die Frage an die Personaler und nicht an die Entscheider?

Faunus

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Mal eine Frage an Personaler:
Wäre eine Abmahnung die ewig her ist überhaupt ein Grund eine Person nicht einzustellen?

Da sind so viele Wenn & Aber... kann sein, kann nicht sein.

Nerostar

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Was machen diese "Sesselpupser" bloss, wenn sich jemand aus der PW bewirbt? Mit einer Einverständniserklärung bei der Firma rumwedeln, um in die dortige Pers.-Akte vom MA reinzugucken? Lächerlich!

Ein wesentliches Problem bei der Personalgewinnung im ÖD ist in diesem Thread angesprochen. So etwas stößt m.M. nach jeden potentiellen "Leistungsträger/Systemträger" ab.
Genau das! Volle Zustimmung.

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Ich würde niemals eine Einverständniserklärung erteilen.
Dürfte in der Praxis ohne jegliche Folgen bleiben (aus Datenschutzgründen).
Bei dem Personalmangel und der extrem niedrigen Bezahlung im öffentlichen Dienst müssen sie ja froh sein wenn sich überhaupt jemand bewirbt.

Anscheinend muss die Bewerberlage bei den benannten Behörden des öD hoch sein, sonst würden sie wohl kaum ihre Bewerber und somit potentielle Kandidaten über den Vorgang der Personalakteneinsicht separieren bzw. rausfiltern.

Muschebubu

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Ich würde niemals eine Einverständniserklärung erteilen.
Dürfte in der Praxis ohne jegliche Folgen bleiben (aus Datenschutzgründen).
Bei dem Personalmangel und der extrem niedrigen Bezahlung im öffentlichen Dienst müssen sie ja froh sein wenn sich überhaupt jemand bewirbt.

In der Praxis wird die generelle „Verweigerung“ sehr wohl Folgen haben, nämlich keine Einstellungszusage oder nur vorbehaltlich, bis man die PA gesehen hat. Zum Datenschutz fällt mir das berechtigte Interesse der einstellenden Behörde ein… aber was die Krankentage anbelangt, die gehören nicht in eine übermittelte PA. Da wären aber noch so Dinge, wie eine Abmahnung oder Ermahnung und das wüsste ich schon gerne und damit würde wohl kein Bewerber von sich aus hausieren gehen.

EvtlAnwärter

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Ich würde niemals eine Einverständniserklärung erteilen.
Dürfte in der Praxis ohne jegliche Folgen bleiben (aus Datenschutzgründen).
Bei dem Personalmangel und der extrem niedrigen Bezahlung im öffentlichen Dienst müssen sie ja froh sein wenn sich überhaupt jemand bewirbt.

In der Praxis wird die generelle „Verweigerung“ sehr wohl Folgen haben, nämlich keine Einstellungszusage oder nur vorbehaltlich, bis man die PA gesehen hat. Zum Datenschutz fällt mir das berechtigte Interesse der einstellenden Behörde ein… aber was die Krankentage anbelangt, die gehören nicht in eine übermittelte PA. Da wären aber noch so Dinge, wie eine Abmahnung oder Ermahnung und das wüsste ich schon gerne und damit würde wohl kein Bewerber von sich aus hausieren gehen.

Es gibt halt keinen der unfehlbar ist.
Und sollte jemand wirklich wegen einer Jugendsünde keinen Job erhalten?

Muschebubu

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Was meinst du denn mit Jugendsünden, die ein potentieller AG nicht kennen sollte? Würde mich mal interessieren und dann mal die Frage stellen, warum das in der PA steht und ob du dies, wenn du auf der AG-Seite wärst, dies nicht auch wissen wolltest.