Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Beurteilung von Steuer-, SV-, ZVpflicht?
ISN:
Was meinst du damit?
Der Arbeitsvertrag i. V. m. dem Tarifvertrag sind Grundlage für das Entgelt. Das EStG, das SGB und der ATV sind die wesentliche Grundlage für die Höhe der Abzüge.
tzaziki:
--- Zitat von: ISN am 30.07.2023 11:51 ---Was meinst du damit?
Der Arbeitsvertrag i. V. m. dem Tarifvertrag sind Grundlage für das Entgelt. Das EStG, das SGB und der ATV sind die wesentliche Grundlage für die Höhe der Abzüge.
--- End quote ---
Genau das meine ich. ;-) Wie das DAS bei Beamten aus?
Was sind denn bitte noch vielleicht monatliche, wöchentliche und tägliche Arbeiten, die so zu erledigen sind?
Nochmals recht herzlichen Dank - besonders an einem So!
tzaziki:
--- Zitat von: tzaziki am 30.07.2023 13:44 ---
--- Zitat von: ISN am 30.07.2023 11:51 ---Was meinst du damit?
Der Arbeitsvertrag i. V. m. dem Tarifvertrag sind Grundlage für das Entgelt. Das EStG, das SGB und der ATV sind die wesentliche Grundlage für die Höhe der Abzüge.
--- End quote ---
Genau das meine ich. ;-) Wie das DAS bei Beamten aus?
Was sind denn bitte noch vielleicht monatliche, wöchentliche und tägliche Arbeiten, die so zu erledigen sind?
Und, wie wird das anteilige Entgelt von TZ-Kräften berechnet und wie verhält es sich mit untermonatigen Ein- und Austritten?
Nochmals recht herzlichen Dank - besonders an einem So!
--- End quote ---
ISN:
Fragen zu Beamten bitte im Beamtenforum stellen.
Welche Arbeiten auf bestimmten Arbeitsplätzen wann zu verrichten sind, kann ich dir nur dann sagen, wenn du den Arbeitsplatz nennst und ich ihn zufällig kenne.
Bei Mittmonatseintritt oder Austritt wird das Entgelt auf der Basis der Kalendertage berechnet. Beispiel Einstellungstag 15. Juli: Das anteilige Monatsentgelt beträgt 17/31 des vollen Monatsentgelts. Beispiel Eintritt 15. Februar: Das anteilige Monatsentgelt beträgt 14/28 des vollen Monatsentgelt (in Schaltjahren 15/29).
Bei Teilzeitbeschäftigung wird das Entgelt im Verhältnis der vereinbarten Teilzeitwochenstunden zu den tariflichen Vollzeitwochenstunden berechnet.
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