Autor Thema: AVR Anrechnung Vorerfahrung  (Read 4917 times)

Kai48

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AVR Anrechnung Vorerfahrung
« am: 19.07.2023 18:14 »
Guten Tag,

ich bin Koch und habe mich als solchere im Bereich des AVR beworben.
In meiner Laufbahn war 6 Jahre selbstständig mit einem eigenen Restaurant, ebenfalls als Koch.
Nun möchte mein neuer Arbeitgeber mir diese Vorerfahrung nicht anrechnen, mit der Begründung, dass Tätigkeiten in der Selbstständigkeit nicht angerechnet werden dürfen.
Nach Recherche im Internet habe ich dies nirgenwo finden können.
Ich finde diese Aussage absurd, da es meiner Meinung nach keine Rolle spielt, wo bzw. in welcher Art der Anstellung ich diese Berufserfahrung erworben habe.

Daher meine Frage: Ist es korrekt, die Tätigkeit als Koch aus der Selbständigkeit nicht anzurechen?

Danke und viele Grüße
Kai

prekär

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Antw:AVR Anrechnung Vorerfahrung
« Antwort #1 am: 13.10.2023 02:32 »
natürlich ist es nicht korrekt, such Dir lieber einen besseren Arbeitgeber.

Kann aus meiner Erfahrung nur sagen: Die Diakonie tut immer wohltätig, spart aber bei den eigenen Mitarbeitern immer gerne und beteiligt sich am Lohndumping.
Sie rufen zu Protest gegen die vorgesehen Sparmassnahmen im Gesundheitswesen auf, bezahlen aber nicht mal die eigenen Mitarbeiter zeitgemäß.
Bis heute noch kein Inflationsausgleich gezahlt, "Tarifverträge"  der AVR hinken immer mindestens 2 Jahre denen des öffentlichen Dienstes hinterher.
Kein Streikrecht, starre Strukturen, reaktionär Laden.