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[BW] Prüfung der Laufbahnbefähigung

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BalBund:
Ein Blick in die Laufbahnvoraussetzungen schafft Klarheit.  In NRW zum Beispiel gelten Beamte des Bundes, die keinen Vorbereitungsdienst absolviert haben, sondern über § 7 Nr. 2a BLV in die Laufbahn gekommen sind als "andere Bewerber" die nur dann im Auswahlverfahren berücksichtigt werden, wenn die Ausschreibung für diese Zielgruppe geöffnet ist.

In BW ist die einschlägige Regelung hierzu in §8 LVO zu finden, das könnte also je nach Art des Erwerbs der Befähigung komplexer werden.

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