Autor Thema: Keine Anerkennung von Beschäftigungszeiten vor Studienabschluss  (Read 3033 times)

Fragmon

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Ich dachte, dass das auch nicht so einfach ist, weil bei einer direkt an eine vorübergehende Übertragung anschließende dauerhafte Übertragung so gerechnet wird, als wäre man bei Beginn der vorübergehenden Übertragung höhergruppiert worden.

Woher hast du diese Information? Weder §14 („vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit“) noch §17 (4) (Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe durch dauerhafte Übertragung höherwertiger Tätigkeiten) des TV-L regeln dergleichen.

Es mag natürlich für die meisten Arbeitnehmer von Vorteil sein, wenn eine solche Regelung, wie von dir angesprochen, Verwendung findet — nämlich immer dann, wenn während der Zeit der vorübergehenden Übertragung kein Stufenaufstieg stattfand, der bei der Höhergruppierung in eine andere Stufe führen würde; aber deshalb gibt es sie noch nicht notwendigerweise…

Diese Regelung gibt es derzeitig nur im TVöD.

KakPuh

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Ah, danke @Fragmon, dann hab ich das durcheinander gebracht.

KingTut

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Wenn ich die Fragestellung nicht völlig falsch verstehe, trifft doch folgendes zu, wonach es korrekt ist, die Berufserfahrung nicht anzuerkennen.

Ein vorheriges Arbeitsverhältnis [...] besteht, wenn zwischen dem Ende des vorherigen und dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses ein Zeitraum von längstens sechs Monaten liegt; bei Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern ab der Entgeltgruppe 13 verlängert sich der Zeitraum auf längstens zwölf Monate.

cyrix42

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Da wir vom Threadersteller keine Information über das Ende seines vorhergehenden Beschäftigungsverhältnisses erhalten haben, wissen wir auch nicht, ob durch eine zu lange Lücke die ggf. vorhandene einschlägige Berufserfahrung entwertet wurde.