Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Entgeltgruppen und Stufenlaufzeit
Bonaire:
Es ist eine Frage bezüglich der Eingruppierung, speziell wegen der Erfahrungsstufen im TVöD aufgetaucht.
Hier das Beispiel: Ein Kollege ca.45 Jahre alt, seit 16 Jahren bei der Kommune und seit ca. 4 Jahren in der Abteilung ist mit EG 9a und Erfahrungstufe 6 eingruppiert. Bei ihm war ein stufengleicher Aufstieg von EG 5 Stufe 6 nach dem TVöD bereits möglich.
Zwei weitere Kollegen sind seit ca. 20 Jahren bei der Kommune und seit 12 Jahren in der Abteilung, diese sind mit EG 9a und Erfahrungsstufe 4 derzeit eingruppiert. Zu deren Zeit gab es keinen stufengleichen Aufstieg im TVöD, so das damals beim Wechsel in diese Abteilung von EG 5 Stufe 6 auf EG 9a Stufe 3 eingruppiert wurde.
Nun ist es so, dass diese beiden Kollegen bei gleicher Tätigkeit, längerer Erfahrung und gleichen Voraussetzungen trotzdem eine niedrigere Erfahrungsstufe haben als der jüngere Kollege mit weniger Erfahrung und geringerer Dienstzeit.
Alle Beteiligten sind von einem anderen Amt oder Abteilung der Kommune in diese Abteilung gewechselt.
Hierzu meinte ich gelesen zu haben, dass das nicht sein darf.
Schließlich fehlt bei dieser Konstellation die Gleichbehandlung völlig.
Wie ist hier die fachliche Einschätzung?
Vielen Dank im Voraus
ISN:
Woraus sollte sich ein Gleichbehandlungsanspruch ergeben? Es bestand lediglich der Anspruch auf die Entgeltgruppe und Stufe, die sich aus der bei Übertragung der Tätigkeit gültigen Fassung des Tarifvertrages ergab.
MoinMoin:
zunächst muss man mal weg von dem Begriff Erfahrungsstufe.
Zu mindestens ab Stufe 3 hat die Erfahrung und die Entgeltstufe nichts miteinander zu tun.
Ab da ist sie höchstens eine Leistungsstufe, da die Leistung die Laufzeit verkürzen oder verlängern kann.
Und es findet nirgends eine Ungleichbehandlung statt, es sind nur ungünstige Zeitpunkte im Lebenslauf zu denen Dinge gemacht wurden, die dadurch zu einem unterschiedlichen tariflichen Ergebnis führen.
Es ist halt die Gnade des späten Wechsels, dass die einen Stufengleich die anderen nicht höhergruppiert wurden.
Ärgerlich? Ja, sicher.
Ungleichbehandlung? Nein.
Hätte verdi also für alle Angestellten eine rückwirkende stufengleiche Höhergruppierung aushandeln sollen?
Keine Ahnung ob sie es versucht haben.
Korrekturmöglichkeit?
Ein AG Wechsel der dann die förderlichen Zeiten anerkennt und man damit in die Stufe 6 kommt.
oder
Eine Laufzeit Verkürzung nach §17.
FearOfTheDuck:
Was darf nicht sein?
Es könnte auch der eine Kollege Stufe 6 nach 15 Jahren erreichen und der andere bereits bei Einstellung erhalten. So what? Der Tarifvertrag gibt oder gab solche Konstellationen her. So gesehen wurden alle in dem Sinne gleichbehandelt, dass der TV zum jeweiligen Zeitpunkt korrekt angewendet wurde.
Genauso könnte ein Schwarzfahrer argumentieren, er würde nicht gleich behandelt, weil er heute 60 € zahlt und nicht mehr 40.
BAT:
--- Zitat von: MoinMoin am 28.07.2023 12:45 ---
Hätte verdi also für alle Angestellten eine rückwirkende stufengleiche Höhergruppierung aushandeln sollen?
Keine Ahnung ob sie es versucht haben.
--- End quote ---
Nein. Natürlich hätte das gleich mit dem TVÖD stufengleich sein müssen und mit keiner guten und schlechten 9, keine Laufzeitverluste, etc. Mir fehlt ein bischen doch die Einsicht, dass der Tarif in vielen Aspekten schlicht Mist ist.
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