Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BW] Herabstufung bei bundeslandübergreifender Versetzung?
(1/1)
gaensebluemchen:
Hallo zusammen,
ich befinde mich im gehobenen nichttechnischen Dienst der Finanzverwaltung in BaWü, Besoldungsgruppe A11, Erfahrungsstufe 3.
Versetzungsantrag nach Bayern wurde Anfang 2021 gestellt. Dieses Jahr könnte es klappen, bekomme im September Bescheid. *toitoitoi*
Es gibt aber noch ein paar offene Fragen:
1. Werde ich im Falle einer erfolgreichen Versetzung nach Bayern auf die Besoldungsgruppe A10 herabgestuft?
2. Falls ja: Kann ich mich dagegen wehren? Könnte mein Masterstudium hierfür ein Gegenargument sein, damit ich meine A11 behalten darf? Ich befinde mich gerade im Masterstudium, mit dem Ziel später den hD/die 4. QE zu erlangen. Investition rund 15.000 €, mein aktueller Dienstherr übernimmt keine Kosten. Beim Großteil meiner bereits in Bayern tätigen Kommilitonen werden die Kosten übernommen.
3. Wird meine bisherige Dienstzeit auf die Erfahrungsstufen angerechnet?
4. Habe ich in Bayern eine Beförderungssperre? Wie lange dauert diese?
5. Ich bin bereits auf Lebenszeit verbeamtet. Falle ich mit der Versetzung wieder in das Beamtentum auf Probe zurück? Wie lange dauert die Probezeit dann?
Vielen Dank im Voraus!
Grüße
Opa:
Eine Versetzung ist die Übernahme des bestehenden Beamtenverhältnisses in unveränderter Form durch einen anderen Dienstherrn. Es ändert sich also nichts. Ausnahme: Der Beamte wird auf eigenen Wunsch in ein Amt einer niedrigeren Besoldungsgruppe versetzt.
Neuling2016:
--- Zitat von: Opa am 29.07.2023 08:42 ---Eine Versetzung ist die Übernahme des bestehenden Beamtenverhältnisses in unveränderter Form durch einen anderen Dienstherrn. Es ändert sich also nichts. Ausnahme: Der Beamte wird auf eigenen Wunsch in ein Amt einer niedrigeren Besoldungsgruppe versetzt.
--- End quote ---
Die Beihilfe ändert sich aber schon, oder? Z.b. bei einem Wechsel von Bund -> Land?
Umlauf:
--- Zitat von: Neuling2016 am 29.07.2023 08:48 ---
--- Zitat von: Opa am 29.07.2023 08:42 ---Eine Versetzung ist die Übernahme des bestehenden Beamtenverhältnisses in unveränderter Form durch einen anderen Dienstherrn. Es ändert sich also nichts. Ausnahme: Der Beamte wird auf eigenen Wunsch in ein Amt einer niedrigeren Besoldungsgruppe versetzt.
--- End quote ---
Die Beihilfe ändert sich aber schon, oder? Z.b. bei einem Wechsel von Bund -> Land?
--- End quote ---
Selbstverständlich gelten die dortigen Beihilferegeln.
Opa:
--- Zitat von: Neuling2016 am 29.07.2023 08:48 ---
--- Zitat von: Opa am 29.07.2023 08:42 ---Eine Versetzung ist die Übernahme des bestehenden Beamtenverhältnisses in unveränderter Form durch einen anderen Dienstherrn. Es ändert sich also nichts. Ausnahme: Der Beamte wird auf eigenen Wunsch in ein Amt einer niedrigeren Besoldungsgruppe versetzt.
--- End quote ---
Die Beihilfe ändert sich aber schon, oder? Z.b. bei einem Wechsel von Bund -> Land?
--- End quote ---
Gefragt war nach Besoldungsgruppe, Besoldungsdienstalter, Beförderungsperre und Beamtenstatus. Das habe ich beantwortet. Selbstverständlich ändern sich andere Dinge wie Beihilfe, Besoldungstabelle, Büroeinrichtung, Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit und Qualität des Toilettenpapiers.
Navigation
[0] Message Index
Go to full version