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Frage zu §29 (1) f) TVL

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MoinMoin:
Also bei uns haben wir auch Gleitzeit mit Funktionszeit, mit eben dem Nachteil, das wir dadurch eben jeden Arztbesuch in unserer Freizeit machen müssen, da wir eben diese unendliche Flexibilität haben.

Einfache Logik: Da ich ja nie da sein MUSS, kann ich auch nicht tariflich freigestellt werden für den Arztbesuch.

Bei Dingen wie Darmspiegelung etc. ist man logischerweise AU.
Oder nach einer Zahntaschenbehandlung. 

clarion:
Meine Güte, anstatt zu honorieren,  dass wir flexible Arbeitszeiten haben, wird ein Riesenfass aufgemacht.

Faunus:

--- Zitat von: clarion am 29.07.2023 22:24 ---Meine Güte, anstatt zu honorieren,  dass wir flexible Arbeitszeiten haben, wird ein Riesenfass aufgemacht.

--- End quote ---

Es ist bemerkenswert, dass die Freiheit der flexiblen Arbeitszeiten den einen oder anderen scheinbar überfordert 8)

MoinMoin:
Ich finde das nicht so wie ihr es beschreibt.

Wenn der AG Kernarbeitszeit (also Anwesenheitspflicht) vereinbart hat, und jetzt vom AG einseitig nach belieben aufgelöst werden, dann ist das durchaus a) keine flexible Arbeitszeit und b) ein unterlaufen des Tarifvertrages.

Da muss man abwarten, was da in der entsprechenden DV steht.

clarion:
Der AG kann aber auch verlangen,  dass Arztbesuche außerhalb  der Kernarbeitszeit stattfinden. Da ist es doch im beiderseitigen Interesse,  dass Arztbesuche ausnahmseeise auch in der Kernarbeitszeit stattfinden können und dann wird halt nachgearbeitet.

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