Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Eingruppierung entspricht nicht Tätigkeitsbeschreibung/Vorgängerin höher bezahlt
Brigitte:
Guten Abend liebes Forum,
es geht um einen Dienstposten, der von der Dienststelle nach A13/EG13 bewertet wurde.
Die Stelle war zu Beginn mit einer Beamtin besetzt. Diese wurde entsprechend der Dienstpostenbeschreibung mit A13 bezahlt. Danach kam eine Tarifbeschäftigte auf den Dienstposten (von einer EG11) und wird lediglich mit einer Zulage nach EG12 vergütet, begründet damit, dass kein Hochschulstudium vorliegt. Die Tätigkeiten des Dienstpostens und die dazugehörigen Dienstpostenbeschreibungen/Tätigkeitsbeschreibungen sind unverändert geblieben.
Wie beurteilt ihr diesen Sachverhalt? Und wie könnte man durchsetzen, dass man entsprechend der Tätigkeitsbeschreibung nach EG13 bezahlt wird?
Bastel:
Die A13 hat nichts mit der E13 zu tun. Das sind zwei paar Schuhe.
Bei uns sind Stellen auch regelmäßig mit E11/A12 oder E12/A13 bewertet.
Umlauf:
Kommt auf die Tätigkeiten und die Behörde an.
Bei uns ist das meistens gleich. Aber das ist trotzdem unabhängig voneinander.
ISN:
Wenn es sich um eine auszuübende Tätigkeit nach EG 13 handelt und eine in der EGO geforderte persönliche Voraussetzung, z. B. ein bestimmter Studienabschluss, nicht vorliegt, ist die Eingruppierung in EG 12 korrekt.
Tagelöhner:
Und wenn die Tätigkeit nur vorübergehend und nicht dauerhaft übertragen wurde, ist das Zahlen einer Zulage als Differenzbetrag zur EG12 ebenfalls korrekt.
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