In der Entgeltordnung steht aber auch "sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwer-
tiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."
Korrekt, und die Voraussetzungen das jemand ein sB ist, sind dir bekannt?
Diese liegen nach Meinung des AGs hier nicht vor!
Wenn der AN also der Meinung ist, er wäre ein sB, dann kann er die EG13 einklagen.
Um eine sB zu sein, reicht es nicht diesen
einen Job genauso gut zu machen wie eine "Studierte".
Sie muss auch artverwandte Jobs auf Anhieb genauso gut machen, also das Fachwissen in dem Bereich in der Tiefe und in der Breite beherrschen.
Oder anders gesagt, in der Freizeit sich 3-5 Jahre nebenbei mit dem Fach wissenschaftlich auseinandergesetzt haben, um das breite Wissen, welches man im Masterstudium bekommt ebenfalls zu haben.
Und zeitgleich muss man die Fähigkeiten was Selbststudium, Fachanalyse, "über den Tellerrand" kucken können angeht haben, wie sie für ein Masterstudium benötigt werden, um nicht die Probleme allein auf dieses eine enge gerade benötigte Fachwissen zu lösen und betrachten, sondern vollumfängliche Betrachtungsweisen beherrschen.
Erst dann ist man ein sB, auch wenn viele Bachelor oder FI der Meinung sind, sie können den 13er Job, der gemacht werden soll, auch genauso gut, so habe ich eben in meiner langen Berufspraxis es häufigst erlebt, dass sie es eben nicht können, weil sie nur singulär denken.
(leider erlebt man das auch nicht selten von Menschen, die einen Master haben, aber dafür ist ja die Probezeit)
Also: Wenn die Person meint, sie wäre tariflich ein sB, dann kann sie es einklagen (schwerer Weg und wenig Erfolg), oder den AG davon überzeugen, dass man es ist.