Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BE] Wirkung der Ernennungsurkunde
Thomber:
Guten Morgen,
bei uns (Berliner Landesbehörde) soll ein Beamter von A12 nach A13gD befördert werden und gleichzeitig gemäß § 97 LBG eine Leitungsposition übertragen bekommen. (2 Jahre Probezeit)
Die Urkunde ist noch von Senatsebene zu uns unterwegs, liegt hier also noch nicht vor.
Der Beamte befindet sich heute nicht am Dienstort.
Jetzt wird hier diskutiert, ob er diese Urkunde auch morgen unterschreiben könnte. Eines istz klar, seine Probezeit beginnt dann halt einen Tag später, ok. Aber könnte es noch weitere Auswirkungen geben?
Wäre eine Beförderung zum 1. August (nach Aushändigung der Urkunde am 1. August oder 2.) möglich oder würde sich die Beförderungen dann verschieben?
Die Führungsriege und die zwei Pers-SB sind nicht verfügbar. Vielleicht kann mich jemand von Euch in die richtige Denkrichtung stoßen. Danke.
boysetsfire:
Ich bin kein Fachmann in dieser Materie, aber da die Zeit offenbar drängt, versuche ich mich mal an einer Antwort.
Die Aushändigung der Urkunde muss heute oder morgen geschehen, eine Ernennung auf einen zurückliegenden Zeitpunkt ist unzulässig und insoweit unwirksam (§ 8 Beamtenstatusgesetz).
Hain:
Moin,
eine rückwirkende Ernennung § 8 Abs. 4 BeamtStG ist unzulässig. Rückwirkend geht nur die Einweisung in eine Planstelle (Nds Recht).
VG Hain
Thomber:
Kann denn eine Ernennung grundstätzlich jeden Tag passieren oder geht das nur immer zum 1. des Monats?
Ich meine: Im Notfall, was spricht gegen eine spätere Aushändigung (mit späterer Ernennung)?
Sollte die Urkunde "mit Wirkung vom 1. August" enthalten, gäbe es wohl bei Aushändigung ab 2. August ein PRoblem, richtig? Aber welches? Wäre dann die Beförderung an sich tot oder würde sie halt nur einen Tag ODER einen Monat später wirken?
was_guckst_du:
..ist halt Berlin... ;D....
...da kann man nicht verlangen, dass man sowas bei einer Landesbehörde wissen sollte... 8)
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version