Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Anwendung §17 (2) TV-L
MoinMoin:
--- Zitat von: Corsi am 01.08.2023 09:48 ---
--- Zitat von: Faunus am 31.07.2023 18:45 ---In Bayern findet §17 mit Absatz 2 auf Ministeriumsanweisung keine Anwendung - weder nach unten noch nach oben!
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wie kann ein Ministerium in Bayern befinden, dass eine Regel im Tarifvertrag nicht angewandt werden darf? Sind das die ominösen Durchführungshinweise?
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Ganz einfach weil sie als AG sagen können, was sie an kann Regeln anwenden möchte.
Iunius:
--- Zitat von: MoinMoin am 01.08.2023 08:55 ---Hätte es nicht besser formulieren können.
Das ist der Weg!
btw Iunus, keine Etat für eine widerrufliche Zulage ist kein Argument, wenn doch offensichtlich ein Etat für Stufenverkürzung ist.
Und natürlich ist es korrekt, dass man nicht allen die 17.2 geben kann, max. 20% würde ich aus dem Bauch raus sagen wären noch verargumentierbar.
aber der 16.5 ist eben genau für diese Problematik gedacht und dann sollte auch dafür ein Etat da sein oder gemacht werden, sonst Schicht im Schacht.
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Das wäre der Weg, wenn ich eine Möglichkeit hätte §15 anzuwenden. Das ist schon politisch aber nicht gewollt, deshalb gibt es in unserem Personalverwaltungssystem gar keine Möglichkeit, also rein technisch, eine solche Zulage einzurichten.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Auszahlungsstelle, dem Landesamt - an welches wir Informationen zu Gehalt, Zulagen etc. senden - ist diese Funktion schlicht nicht vorhanden. Ich kann also aufgrund limitierter Software keine Zulage nach §15 zahlen auch wenn es der Weg wäre und rechtlich einwandfrei und dafür geschaffen usw. Entschieden wurde das wohl schon 2018 in unserem Finanzministerium: diese kann Regel darf nicht genutz werden (von den Landeskliniken).
20% der Belegschaft - ja so hatte ich mir das auch gedacht.
Was ich jetzt vorhabe ist eine "sonstige" Zulage einzurichten und zur Auszahlung anzuweisen. Diese muss ich begründen und werde hier in der Begründung Bezug auf den §15 (5) nehmen. Unsere Rechtsabteilung schüttelt zwar heftiger den Kopf als manch Parkinsonpatient aber wenn wir den Betrieb aufrecht erhalten wollen, vor allem in den OPs sehe ich keine andere Möglichkeit.
Sonst ist, das darf so festgestellt werden, wirklich Schicht im Schacht.
MoinMoin:
du meinst nicht 15 sonder 16.
und schön wie du versuchst die Inkompetenz der Führung und Verantwortlichkeit für den Schaden durch Abwanderung wegen fehlender Zulage zu dokumentieren.
Auch das FM muss man da in die Pflicht nehmen und sie nachweislich darüber aufklären, also bösgläubig machen, dass diese Vorgabe zur Schließung von Bereichen führen wird und sie dafür somit inhaltlich, monetär und politisch verantwortlich sind.
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