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Höhergruppierung

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testus:
Hallo, 

ich habe eine Frage zur Höhergruppierung.

Ich arbeite in einem Eigenbetrieb einer Großstadt. Zur Zeit bin ich in EG 11 eingruppiert.

Nach Rücksprache meines Vorgesetzten mit der Betriebsleitung soll meine Stelle auf EG 12 angehoben werden, um eine Abwanderung von mir zu verhindern.

Dies hat mein Vorgesetzter im Februar unserer Personalabteilung mitgeteilt. Meine Stellenbeschreibung soll entsprechend angepasst werden. Wie ihr es vermutlich kennt, ist der öffentliche Dienst nicht für Schnelligkeit bekannt. Ich habe bis heute keine Rückmeldung bekommen, wann ich mit der Anpassung rechnen kann.

Jetzt habe ich mich ein wenig in den Tarifvertrag eingelesen und bin auf den §13 gestoßen. Mir wurden die Aufgaben noch nicht offiziell übertragen. Da mein Vorgesetzter der Personalabteilung schon im Februar die Entscheidung der Betriebsleitung mitgeteilt hat, bin ich der Meinung, dass ich seitdem auch die " höherwertigen" Tätigkeiten ausführe bzw. sich die Tätigkeitsmerkmale eingruppierung relevant geändert haben. Könnte ich mich hier auf § 13 beziehen. Die geforderten 6 Monate wären im August vorbei, sodass die Vorabe vom § 13 eingehalten sind.

Vielen Dank für die Antworten.

MoinMoin:
Nein, kannste vergessen.
Der 13er trifft seltenst zu, eigentlich nur, wenn Dinge wie von Steno auf Schreibmaschine auf Spracherkennung passiert.

MoinMoin:
und ein anheben der eg um Abwanderung zu verhindert, bedeutet, dass der AG höherwertige Tätigkeiten sich ausdenkt, die er eigentlich nicht hat, um sie dir zu übertragen, ohne dassdu sie ausübst.

Thomber:
Um Personalabwanderungen zu verhindern, gibt es die Möglichkeit Zulagen zu gewähren.

MoinMoin:

--- Zitat von: Thomber am 02.08.2023 11:11 ---Um Personalabwanderungen zu verhindern, gibt es die Möglichkeit Zulagen zu gewähren.

--- End quote ---
Welche tariflichen Möglichkeiten sind das denn im TV?

oder meinst du außertarifliche?

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