Das hier hier ist auch interessant :
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/warum-finden-berufliche-bildungsabschluesse-meister-techniker-fachwirt-in-der-blv-immer-noch-keineAuch wenn ich bis zum Inkrafttreten einer möglichen BLV schon mit dem Studium an der HS-Bund fertig bin hat das Thema mein vollstes Interesse.
Überlegt man die kausalen Folgen einer Gleichstellung des DQR mit anderen Abschlüssen im Sinne der BLV weiter hätte dies noch weitere mögliche Auswirkungen.
Derzeit sind, mit einer Vita in der ein DQR Abschluss vor dem Studium abgelegt wurde, die Zeiten nicht "verwertbar" da sie "nach Art und Schwierigkeit nicht der Tätigkeit in einem Amt der betreffenden Laufbahn entsprochen" (Im Sinne des § 7 (4) BLV "Probezeit") haben.
Rückt der Gesetzgeber die Wertigkeit eines/(meines) DQR Abschlusses auf eine Ebene mit der Laufbahn des g.D. könnte die Zeit für den Abschluss sowie die Zeit ab dem Abschluss dann für eine Reduzierung in Frage kommen.
Hierbei könnte sich dann die Probe oder Einführungszeit als BaP von 3 auf 1 Jahr verkürzen.
Schon alleine deshalb ein hoch spannendes Thema dass viele Personalabteilungen dann betreffen würde.
Wie gerne würde ich beim BMI Mäuschen spielen!