Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Überarbeitung BLV

<< < (4/5) > >>

PolareuD:

--- Zitat von: AdenosinTP am 07.08.2023 10:04 ---Es muss aufgenommen werden, aber nicht mit speziellen/besseren Bedingungen für Bewerber die jetzt alle mindestens  Ende 30 oder älter sind. Nach aktueller Lage lohnt sich ein Wechsel in den öD speziell als Beamter nur früh - auch das sollte man ändern - aber bis dahin muss man nicht ältere Zielgruppen speziell ansprechen die sowieso Karrieretechnisch nicht wechseln.

--- End quote ---

Mir sind persönlich mehere Fälle bekannt in denen genau das passiert ist.


--- Zitat von: AdenosinTP am 07.08.2023 10:04 ---Die Promovierten gibt es aber auch außerhalb der Forschung in ganz normalen Behörden und da ergibt es keinen Sinn, diese besser zu stellen. Die Promotion gibt schon mehr Erfahrungszeiten meines Wissens, obwohl nicht "gearbeitet" wurde. Das ist natürlich ... diskussionswürdig. Aber es ist eigentlich Ausbildungszeit, welche ja auch vollständig nicht anerkannt wird. Was man auch anpassen könnte, weil der Azubi hat wenigstens Berufserfahrung im Gegensatz zu Studis. Und fängt trotzdem bei Erfahrungsstufe 1 an.

Und wenn die Forschungsstellen schon bis in die B-Besoldung gehen, warum willst du denen dann noch ein höheres Startgehalt geben?

--- End quote ---

Ein Azubi erhält seine berufliche Qualifikation mit dem Abschluss der Ausbildung. Ein Student erwirbt seine berufliche Qualifikation mit dem Dipl. (unv) bzw. Master. Eine erfolgreiche Promotion stellt in dem Zusammenhang eine zusätzliche Qualifikation dar.

In meinem Vorschlag habe ich einen Promovierten keine höhere Besoldung zugesprochen. Sie fangen weiterhin wie bisher in der A13 an.

matzespr:
Servus…etwas Zeit vergangen seit der letzten Infos. Gibts Neuigkeiten zur etwaigen Änderung der BLV? Ich habe leider noch nichts gehört…

Murat:
Der Referentenentwurf wurde bisher nicht weiter aktualisiert.

Aratrim:
Das hier hier ist auch interessant :
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/warum-finden-berufliche-bildungsabschluesse-meister-techniker-fachwirt-in-der-blv-immer-noch-keine

Auch wenn ich bis zum Inkrafttreten einer möglichen BLV schon mit dem Studium an der HS-Bund fertig bin hat das Thema mein vollstes Interesse.
Überlegt man die kausalen Folgen einer Gleichstellung des DQR mit anderen Abschlüssen im Sinne der BLV weiter hätte dies noch weitere mögliche Auswirkungen.
Derzeit sind, mit einer Vita in der ein DQR Abschluss vor dem Studium abgelegt wurde, die Zeiten nicht "verwertbar" da sie "nach Art und Schwierigkeit nicht der Tätigkeit in einem Amt der betreffenden Laufbahn entsprochen" (Im Sinne des § 7 (4) BLV "Probezeit") haben.
Rückt der Gesetzgeber die Wertigkeit eines/(meines) DQR Abschlusses auf eine Ebene mit der Laufbahn des g.D. könnte die Zeit für den Abschluss sowie die Zeit ab dem Abschluss dann für eine Reduzierung in Frage kommen.
Hierbei könnte sich dann die Probe oder Einführungszeit als BaP von 3 auf 1 Jahr verkürzen.
Schon alleine deshalb ein hoch spannendes Thema dass viele Personalabteilungen dann betreffen würde.
Wie gerne würde ich beim BMI Mäuschen spielen!
 

matzespr:
Lt u.a. Beitrag ist ein Referentenentwurf für Anfang 2024 geplant.

https://www.bdz.eu/aktuelles/news/bdz-im-dialog-mit-konstantin-kuhle-mdb-fdp/

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version