Autor Thema: [Allg] Steuersatz Beamte / Angestellte ?!  (Read 6636 times)

Thomber

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Antw:[Allg] Steuersatz Beamte / Angestellte ?!
« Antwort #30 am: 15.08.2023 07:31 »
Keine Ahnung was das Gehalt von Freiberufler (die niemals Vorgesetzter sein können), mit dem gewünschtem Einkommensgap zwischen VG und AN zu tun hat oder welche Regel da reinspielen könnte.

Wieso sollte ein Freiberufler nicht Vorgesetzter sein können? Solange er an der Erbringung der Dienstleistungen persönlich maßgeblich beteiligt ist, spricht m.E. nichts dagegen, dass der Freiberufler Mitarbeiter beschäftigt.
(BFHE 117, 247, BStBl. II 1976, oder BFH vom 01.02.1990, BStBl. 1990 II S. 507).

Wer Mitarbeiter beschäftigt, ist diesen gegenüber weisungsbefugt, was ich mithin als „Vorgesetzter“ bezeichnen möchte.


Da muss ich unserem Senior zustimmen. Gibt genug Honorarkräfte, wie z.B. auch Ärzte, die nach dem Eintritt in den Ruhestand noch als Arzt im öD weiterarbeiten und natürlich auch weiterhin Weisungsbefugnisse haben.

MoinMoin

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Antw:[Allg] Steuersatz Beamte / Angestellte ?!
« Antwort #31 am: 15.08.2023 07:54 »
Keine Ahnung was das Gehalt von Freiberufler (die niemals Vorgesetzter sein können), mit dem gewünschtem Einkommensgap zwischen VG und AN zu tun hat oder welche Regel da reinspielen könnte.

Wieso sollte ein Freiberufler nicht Vorgesetzter sein können? Solange er an der Erbringung der Dienstleistungen persönlich maßgeblich beteiligt ist, spricht m.E. nichts dagegen, dass der Freiberufler Mitarbeiter beschäftigt.
(BFHE 117, 247, BStBl. II 1976, oder BFH vom 01.02.1990, BStBl. 1990 II S. 507).

Wer Mitarbeiter beschäftigt, ist diesen gegenüber weisungsbefugt, was ich mithin als „Vorgesetzter“ bezeichnen möchte.


Da muss ich unserem Senior zustimmen. Gibt genug Honorarkräfte, wie z.B. auch Ärzte, die nach dem Eintritt in den Ruhestand noch als Arzt im öD weiterarbeiten und natürlich auch weiterhin Weisungsbefugnisse haben.
Ich stimme ihm auch zu und bin froh, dass Opa das korrigiert hat.

Na das:  aber das ist dann wohl eher die Ausnahme, die die Regel bestätigt.
Die Mehrzahl der AN ist halt nicht freiberuflich tätig, sodass die Mehrzahl der Vorgesetzten halt mehr bekommt und diese Fälle halt als "normal" bezeichnet werden können.
Verstehe aber immer noch nicht den Zusammenhang, den du da hergestellt hast und was die Bezahlung von Freiberufler damit zu tun haben könnte, das Vorgesetzte mehr zu verdienen haben als die SB, die sie unter sich haben.

Das die Mehrzahl der Vorgesetzten mehr verdienen als die unterstellten AN, das ist mir auch klar.

Das ein Vorgesetzter aber grundsätzlich mehr verdienen muss, als der ihm unterstellte Angestellter, halte ich weiterhin für Quatsch und nicht korrekt.
Denn es sollten eher nach dem Mehrwert, den die Tätigkeiten erbringen, bezahlt werden;
und das ist durch die Vorgesetzten Rolle nicht automatisch gegeben.

Thomber

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Antw:[Allg] Steuersatz Beamte / Angestellte ?!
« Antwort #32 am: 15.08.2023 08:02 »
Zitat
Verstehe aber immer noch nicht den Zusammenhang, den du da hergestellt hast und was die Bezahlung von Freiberufler damit zu tun haben könnte, das Vorgesetzte mehr zu verdienen haben als die SB, die sie unter sich haben.

Das die Mehrzahl der Vorgesetzten mehr verdienen als die unterstellten AN, das ist mir auch klar.

Das ein Vorgesetzter aber grundsätzlich mehr verdienen muss, als der ihm unterstellte Angestellter, halte ich weiterhin für Quatsch und nicht korrekt.


- Das Thema "muss ein Chef mehr verdienen als sein Mitarbeiter / Freiberufler" habe nicht ich ins Spiel gebracht.
- Die Mehrzahl der Chefs verdient mehr als ..... Da Du das weißt, alles ok.
- Wer muss mehr verdienen...    Was Du für Quatsch hälst, mag ich nicht kommentieren. Die Lohnstrukturen sind nicht meine Erfindung. Wenn Du gegen das herrschende System aufbegehren willst - fühl Dich frei.  (Aber ich diskutiere nicht über Normalitäten)

MoinMoin

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Antw:[Allg] Steuersatz Beamte / Angestellte ?!
« Antwort #33 am: 15.08.2023 08:23 »
- Das Thema "muss ein Chef mehr verdienen als sein Mitarbeiter / Freiberufler" habe nicht ich ins Spiel gebracht.
Ok, dann habe ich das muss in diesen Satz falsch gedeutet:
Dass ein Vorgesetzter mehr Brutto bekommen muss, iist keine Sache des öD, sondern überall Normalität.
und gehe davon aus, dass du nur sagen wolltest: Es ist üblich das Vorgesetzte mehr verdienen.
Dem habe ich auch nicht widersprochen, sondern mich nur an dem muss gestört.
Zitat
- Wer muss mehr verdienen...    Was Du für Quatsch hälst, mag ich nicht kommentieren. Die Lohnstrukturen sind nicht meine Erfindung. Wenn Du gegen das herrschende System aufbegehren willst - fühl Dich frei.  (Aber ich diskutiere nicht über Normalitäten)
Ich brauche da nicht aufbegehren, ich habe, wenn meine Tätigkeit mehr Wert war, als die des Vorgesetzte, auch mehr Gehalt bekommen, weil diese AGs bei denen ich tätig war, nicht der Meinung waren, dass mein Vorgesetzter mehr verdienen muss als ich.

Hain

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Antw:[Allg] Steuersatz Beamte / Angestellte ?!
« Antwort #34 am: 15.08.2023 08:25 »
Keine Ahnung was das Gehalt von Freiberufler (die niemals Vorgesetzter sein können), mit dem gewünschtem Einkommensgap zwischen VG und AN zu tun hat oder welche Regel da reinspielen könnte.

Wieso sollte ein Freiberufler nicht Vorgesetzter sein können? Solange er an der Erbringung der Dienstleistungen persönlich maßgeblich beteiligt ist, spricht m.E. nichts dagegen, dass der Freiberufler Mitarbeiter beschäftigt.
(BFHE 117, 247, BStBl. II 1976, oder BFH vom 01.02.1990, BStBl. 1990 II S. 507).

Wer Mitarbeiter beschäftigt, ist diesen gegenüber weisungsbefugt, was ich mithin als „Vorgesetzter“ bezeichnen möchte.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Freiberufler, der das Weisungsrecht des Arbeitgebers gegenüber dessen Arbeitnehmern als Vorgesetzter ausübt, tatsächlich als Freiberufler tätig ist - jedenfalls wenn man die Maßstäbe des BSG aus seiner Entscheidung vom 04.09.2019 über sozialversichrungspflichtige Tätigkeiten anlegt.

BüroLurchNRW

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Antw:Steuersatz Beamte / Angestellte ?!
« Antwort #35 am: 17.08.2023 12:41 »
Das ist einfach nur Quatsch. Meine Güte. Es steht doch in dem Beitrag drin. Zunächst bemisst sich die Steuer immer am zu versteuernden Einkommen. Unabhängig von Angestellten, Beamten, Lamas und Bananen.

Die Lohnsteuer sind letztendlich (ganz vereinfacht) monatliche Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer. Hierbei berücksichtigt der Arbeitgeber den Werbungskostenpuschbetrag, Krankenversicherung und Ähnliches. Sprich: Was jeder bei der Einkommensteuererklärung ohnehin mindestens angerechnet bekommt. Der Arbeitnehmer hat durch seine Sozialversicherungsbeiträge mehr anzurechnen. Ergo weniger Lohnsteuer, ergo WENIGER netto.

Das ist das Prinzip ganz vereinfacht, aber sollte jetzt auch der letzte verstanden haben, dass es keine unterschiedliche Steuersätze gibt oder irgendjemand besser gestellt ist.

Wechsel ins angestellten Verhältnis, aber wundere dich nicht, warum dein Lohnsteuerabtug niedrig ist, dein netto aber auch

Ich habe die Zahlen ja aus den tabellen und die passen auch- wie erklärst du dir das dann, dass ein Steuerbazug von 150€ mehr zustande kommt bei gleichen Voraussetzungen)?

BüroLurchNRW

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Antw:Steuersatz Beamte / Angestellte ?!
« Antwort #36 am: 17.08.2023 12:42 »
...die Neiddebatte funktioniert von beiden Seiten :D
;D Also wenn der Vorgesetzte mit A11 am Ende weniger oder maximal ~150€ mehr aufm Konto hat wie sein Mitarbeiter mit E8 oder E9a finde ich schon, dass da was vollkommen falsch läuft. Das hat dann auch nichts mehr mit Neid zu tun, sondern ist einfach nicht ok.

Weder jemand in E8 noch in E9c erreicht das Netto vom A11er. Selbst ein E8er in Endstufe geht mit unter 2300 nach Hause.

Wieso sagt der Rechner dann genau DAS aber ;) ich habe ja die Zahlen nicht ausgedacht, sodnern die kann jeder sehen hier.

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Antw:[Allg] Steuersatz Beamte / Angestellte ?!
« Antwort #37 am: 17.08.2023 12:44 »
Hi an alle.

Falls es eine Frage ist, auf die man die Antwort kennen sollte - sorry.
Mir ist es erst neulich durch einen Zufall aufgefallen.
Brutto Angestellter öD und fast identisches Brutto Beamter = über 150€ mehr Steuern bei dem Beamten.... Wie kommt das zustande??? Finde das sehr viel und da es eh keine Erhöhungen gibt aktuell, verdient gerade der Kollege mit E8 in etwa so viel wie der Kollege mit E11  :o

Ich habe zum Vergleich mal folgendes genommen:
 A 11 Stufe 3 (NRW), nicht verheiratet, keine Kinder, Lohnsteuerkl. 1 (Brutto 3.615€, Steuer 659€)

E9c Stufe 2(TVöD Kommunen), nicht verheiratet, keine Kinder, Lohnsteuerkl. 1 (Brutto 3.640, Steuer 504€)

Wer kennt sich aus und kann mir das mal erläutern  :D ?

Moin, ich komme bei den beiden Beispielen auf folgende Zahlen:
A11:  A 11 Stufe 3 (NRW), nicht verheiratet, keine Kinder, Lohnsteuerkl. 1 (Brutto 3.615€, Netto 2.957)
E9c Stufe 2(TVöD Kommunen), nicht verheiratet, keine Kinder, Lohnsteuerkl. 1 (Brutto 3.640, Netto 2.301)

Wenn man jetzt noch ca. 300 € für die PKV bei A11 abzieht, hat der A11-er 357 € netto mehr.
Frage: wo ist das Problem?

Hier ging es auch um das Brutto um die Steuern zu vergleichen... nicht um das Netto.  ???

BüroLurchNRW

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Antw:[Allg] Steuersatz Beamte / Angestellte ?!
« Antwort #38 am: 17.08.2023 12:45 »
Die Meinung kann man haben, halte ich aber für absoult falsch.
Da ein A11 in solch einer Konstellation nur Fachvorgesetzter ohne Verantwortung sein kann.
Bei uns würde ein A11 noch nicht mal Urlaubsanträge unterschreiben.
Da sind die A14+ zuständig.
Und da stimmt dann hoffentlich doch auch für dich der monetäre Gap.

 ;D wenn das bei euch so läuft.... hier läuft es anders ;)  Die 11er müssen ja auch vor Gericht gehen etc pp

BüroLurchNRW

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Antw:[Allg] Steuersatz Beamte / Angestellte ?!
« Antwort #39 am: 17.08.2023 12:48 »
Moin, ich komme bei den beiden Beispielen auf folgende Zahlen:
A11:  A 11 Stufe 3 (NRW), nicht verheiratet, keine Kinder, Lohnsteuerkl. 1 (Brutto 3.615€, Netto 2.957)
E9c Stufe 2(TVöD Kommunen), nicht verheiratet, keine Kinder, Lohnsteuerkl. 1 (Brutto 3.640, Netto 2.301)

Wenn man jetzt noch ca. 300 € für die PKV bei A11 abzieht, hat der A11-er 357 € netto mehr.
Frage: wo ist das Problem?

Dass Problem ist, dass Du anscheinend den Sachverhalt nicht verstanden hast und etwas postest, was nichts mit dem Thema zu tun hat.
Also bitte, erst verstehen, dann antworten.

Moin, was Du mir so alles unterstellst. Ich habe das sehr wohl verstanden, nämlich dass ein Angestellter mehr steuermindernde Anteile in seinem Brutto hat, als ein Beamter.
Und das ein Angestellter mehr Abzüge durch die Sozialversicherung hat, hat der Fragesteller wohl ignoriert.
Aber was solls, die Diskussion ist eh sinnfrei.


Entscheidend ist ja nur was NETTO am ENDE rauskommt. Und das ist bei Angestellten mehr. Ich weiß nicht was ihr da rechnet , wo ihr schaut oder wieso die Zahlen die ich eingangs gebracht habe ignoriert werden, aber ist nun mal Fakt. Hinzu kommt ja auch noch das feine Weihnachtsgeld und die bis zu 2 Std weniger (hier in NRW) Arbeit. Vor allem das Weihnachtsgeld muss mit rein in die Rechnung plus die PKV der Beamten. Und 2024 ist die Erhöhung dann so hoch, dass tatsächlich der E8er im Zwweifel dasselbe oder mehr verdient als dann der Vorgesetzte der Beamter ist

Floki

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« Antwort #40 am: 17.08.2023 13:09 »
Das kann einfach nicht dein ernst sein:

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka&g=E_9c&s=2&zv=keine&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=&kk=15.5%25

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/nw?id=beamte-nrw&g=A_11&s=3&f=0&fstand=nv&mst=I&zulageid=10.1&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=

Deine Zahlen. Du sagst oben zwar, dass es um brutto gehen würde, aber in deinem letzten Beitrag, dass es nur aufs NETTO ankommen würde. Bitte. Wo im Leben hat ein vergleichbarer Angestellter ein höheres Netto als ein Beamter.

Bezüglich des Lohnsteuerabzugs gab es mehr als genüg Beiträge, die das umfassend und richtig erläutert haben. Dann willst Du es auch nicht verstehen.

P.S.:
Momentan ist die Differenz auch nicht aussagekräftig, da die Verhandlungen beim Bund schon durch sind und bei den Ländern noch nicht. Ok, Weihnachtsgeld und niedrige Wochenarbeitszeit.... Dafür aber dann Pension bei Beamten, etc.... Solche Vergleiche sind immer Quatsch.
« Last Edit: 17.08.2023 13:23 von Floki »

Thomber

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Antw:[Allg] Steuersatz Beamte / Angestellte ?!
« Antwort #41 am: 17.08.2023 14:28 »
Zitat
Wo im Leben hat ein vergleichbarer Angestellter ein höheres Netto als ein Beamter.

1. Das wurde hier in anderen Threads schon mit Berechnungsbeispiel gezeigt.
2. Simpler Vergleich:  EG9b und A9....   A9 bringt netto zunächst rd. 300€ scheinbar mehr, ABER bitte nicht die Krankenversicherung vergessen!  und auch die Arbeitszeiten 39,x Stunden zu 40 oder gar 41 Wochenstunden müssen gegenübergestellt werden.  Spätestens jetzt hat der Angestellte mehr netto am Ende.

Floki

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Antw:[Allg] Steuersatz Beamte / Angestellte ?!
« Antwort #42 am: 17.08.2023 14:36 »
Und warum sind jetzt EG9b und A9 vergleichbar? Und welche Tabellen vergleichst du hier?

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka&g=E_9b&s=2&zv=keine&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=&kk=15.5%25

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund&g=A_9&s=3&f=0&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=

Hier geht dein Beispiel zumindest nicht auf.

Und zum Thema 41 Stunden Woche oder Weihnachtsgeld, habe ich bereits oben was geschrieben: Es werden Äpfel mit Birnen verglichen. Ergo ist der Vergleich nutzlos. Und es geht mir auch nicht darum, wieder die 12349823194823 Diskussion über Gehälter zu führen, sondern nur kurz aufzuzeigen, dass die als "Fakt" dargestellten Aussagen von BüroLurch faktisch falsch sind.

Thomber

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Antw:[Allg] Steuersatz Beamte / Angestellte ?!
« Antwort #43 am: 17.08.2023 14:40 »
Siehste, ich will auch nicht diskutieren, nur zeigen, dass Deine Aussage falsch ist und das gelingt bereits mit dem einfachen Beispiel (Berlin) EG9b und A9.  Höherer Gehaltsgruppen wurden hier auch schon verglichen zu Gunsten der Angestellten.    Und, wenn jetzt noch Kinder ins Spiel kommen, die man privat versichern muss... dann kippt das Ganze zu Gunsten des Tariflers noch weiter.  (Kommt immer auf den individuellen Fall an - mehr ist nicht zu sagen)

cyrix42

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Antw:[Allg] Steuersatz Beamte / Angestellte ?!
« Antwort #44 am: 17.08.2023 14:49 »
Und, wenn jetzt noch Kinder ins Spiel kommen, die man privat versichern muss... dann kippt das Ganze zu Gunsten des Tariflers noch weiter. 

Das glaube ich doch mal nicht, da doch die familienbezogenen Bestandteile der Beamtenbesoldung dergleichen mehr als auffangen sollten.