Keine Ahnung was das Gehalt von Freiberufler (die niemals Vorgesetzter sein können), mit dem gewünschtem Einkommensgap zwischen VG und AN zu tun hat oder welche Regel da reinspielen könnte.
Wieso sollte ein Freiberufler nicht Vorgesetzter sein können? Solange er an der Erbringung der Dienstleistungen persönlich maßgeblich beteiligt ist, spricht m.E. nichts dagegen, dass der Freiberufler Mitarbeiter beschäftigt.
(BFHE 117, 247, BStBl. II 1976, oder BFH vom 01.02.1990, BStBl. 1990 II S. 507).
Wer Mitarbeiter beschäftigt, ist diesen gegenüber weisungsbefugt, was ich mithin als „Vorgesetzter“ bezeichnen möchte.
Da muss ich unserem Senior zustimmen. Gibt genug Honorarkräfte, wie z.B. auch Ärzte, die nach dem Eintritt in den Ruhestand noch als Arzt im öD weiterarbeiten und natürlich auch weiterhin Weisungsbefugnisse haben.
Ich stimme ihm auch zu und bin froh, dass Opa das korrigiert hat.
Na das: aber das ist dann wohl eher die Ausnahme, die die Regel bestätigt.
Die Mehrzahl der AN ist halt nicht freiberuflich tätig, sodass die Mehrzahl der Vorgesetzten halt mehr bekommt und diese Fälle halt als "normal" bezeichnet werden können.
Verstehe aber immer noch nicht den Zusammenhang, den du da hergestellt hast und was die Bezahlung von Freiberufler damit zu tun haben könnte, das Vorgesetzte mehr zu verdienen haben als die SB, die sie unter sich haben.
Das die Mehrzahl der Vorgesetzten mehr verdienen als die unterstellten AN, das ist mir auch klar.
Das ein Vorgesetzter aber grundsätzlich mehr verdienen muss, als der ihm unterstellte Angestellter, halte ich weiterhin für Quatsch und nicht korrekt.
Denn es sollten eher nach dem Mehrwert, den die Tätigkeiten erbringen, bezahlt werden;
und das ist durch die Vorgesetzten Rolle nicht automatisch gegeben.