Autor Thema: Abmahnung wegen Teilnahme am internen Vorstellungsgespräch während Krankheit  (Read 3724 times)

maiklewa

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Da ich weder Sie noch Ihre Arbeitsumfeld persönlich kenne, gibt es nichts weiter zu schreiben  :)

Dann hätten Sie das auch nicht erwähnen müssen! ;-) Sowas schreibt man ja nicht ohne Grund!

Mich hätte Ihr "spezieller" Eindruck auch interessiert. Und anderen vllt auch!?

MoinMoin

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Der Arbeitgeber ist sogar gesetzlich verpflichtet, den Arbeitnehmer für Vorstellungsgespräche freizustellen, egal ob extern oder intern.
Bei befristeten Verträgen kenne ich diese Freistellung auch, aber bei ungekündigten unbefristeten gilt das doch nicht, oder?
Falls doch, hast du da evtl. was konkretes gesetzliches dazu?

McOldie

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Nach § 629 BGB hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren. Auf das Arbeitsrecht übertragen bedeutet dies schlicht: Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer zur Stellensuche auf dessen Verlangen freistellen. Wichtig ist, dass das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt bereits gekündigt ist.

maiklewa

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Wichtig ist, dass das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt bereits gekündigt ist.

Das ist ja bei befristeten AVs zwangsläufig der Fall, wenn auch nicht gekündigt, aber das Enddatum steht ja von Beginn an fest.