Hallo liebes Forum,
Hat sich von euch schon mal mit dem Thema beschäftigt? Meine Partnerin ist aktuell in EZ. Zwar gibt es ja den Anspruch auf einen Krippenplatz ab 1 Jahr. Mit Eingewöhnungszeit ist es aber bei uns nicht machbar, direkt nach einem Jahr wieder arbeiten zu gehen. Das Einkommen bestehend aus Elterngeld beträgt in diesem Jahr unter 20.000 Euro, wie es in der Begründung zur Neuausrichtung der Besoldung angeführt wird. Ich bin jedoch in meiner Besoldung nach oben weit entfernt von der Grundsicherung, so dass die 15 Prozent Abstand eingehalten werden.
Dennoch stört es mich, dass Familien mit (kleinen) Kindern hier entsprechend nicht bedacht werden.
Danke!