Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Einstufung bei einer höheren Eingruppierung
Deutschland007:
Vielen vielen Dank für die Infos!
Ich wäre überglücklich, wenn Du mir bitte auch eine Rechtsgrundlage für deine letzte Aussage nennen könntest.
MoinMoin:
--- Zitat von: Deutschland007 am 03.08.2023 15:13 ---Vielen vielen Dank für die Infos!
Ich wäre überglücklich, wenn Du mir bitte auch eine Rechtsgrundlage für deine letzte Aussage nennen könntest.
--- End quote ---
§16
BAT:
Es kommt ja alles etwas bruchstückhaft rüber. Was ist denn jetzt ausgeschrieben?
Wenn es eine E13 ist, solltest Du rechnen, ob du evtl. besser die E12 verlangst wegen der Jahressonderzahlung (rechnen). Natürlich auch mit möglichst hoher Stufe.
Deutschland007:
Also ich habe jetzt die EG 11, Stufe 4 nach TV-L.
Die neue ausgeschriebe Stelle bei einem neuen AG hat die EG 12 nach TVöD.
Bei der neuen Stelle möchte ich natürlich die Stufe 4 haben ...
MoinMoin:
Dann musst das bei dem AG als Bedingung nennen, auch wenn du damit eventuell als Kandidat rausfällst, weil er jemanden anderes billigeren nehmen kann.
Anspruch hast du in der Situation höchstwahrscheinlich nur auf Stufe 1, wenn überraschenderweise einschlägige Berufserfahrung vorliegt auf Stufe 3.
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